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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_15.10.2015.pdf

- S.9

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Beschluss (einstimmig):

18.

Anträge des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 22.09.2015:

Subventionsanträge des Kulturausschusses

18.3

Schauspiel Innsbruck; Jahressubvention

Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft vom
22.09.2015 für den Bereich "Unterricht und
Bildung" werden unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmung gemäß Beilage
genehmigt.
17.2

Bereich "Frauen"

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 22.09.2015:
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Frauen" wird gemäß Beilage genehmigt.
17.3

Bereich "Kinder- und Jugendförderung"

Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 22.09.2015:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Kinder- und Jugendförderung" werden gemäß Beilage genehmigt.
17.4

Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen" - Investitionsbeiträge

Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 22.09.2015:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen" - Investitionsbeiträge werden gemäß
Beilage genehmigt.

GR-Sitzung 15.10.2015

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin DIin Sprenger und GR Onay,
2 Stimmen; gegen PIRAT):
Antrag des Kulturausschusses vom
15.09.2015:
Der Subventionsantrag des Kulturausschusses für die Jahressubvention
2015/16 für den Verein Schauspiel Innsbruck in Höhe von € 0,-- wird genehmigt.
18.4

Schauspiel Innsbruck; Sondersubvention

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRin DIin Sprenger und GR Onay,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Kulturausschusses vom
15.09.2015:
Der Subventionsantrag des Kulturausschusses für den Verein Schauspiel Innsbruck für einmalige Vorbereitungskosten in
Höhe von € 0,-- wird genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Kulturausschusses vom
15.09.2015:
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses werden unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.