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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_15.10.2015.pdf

- S.11

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22.

MagIbk/12263/SP-FW-HW/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F36, HöttingWest, Bereich Kranebitter Allee 30 und Speckweg 1a sowie
Bereich Lohbachufer 6 bis 6d
und Vögelebichl 15a (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F1), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F36, HöttingWest, Bereich Kranebitter Allee 30 und
Speckweg 1a sowie Bereich Lohbachufer
6 bis 6d und Vögelebichl 15a (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HW - F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 15.10.2015

23.

MagIbk/12257/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B16, Pradl, Bereich "nördlicher und südlicher
Langblock" zwischen Amthorstraße, Langstraße und Gumppstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B16, Pradl, Bereich "nördlicher und südlicher Langblock" zwischen
Amthorstraße, Langstraße und Gumppstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erstellung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.