Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 08-Mai.pdf

- S.40

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- 408 -

Der Gemeinderat möge beschließen:

22.12 I-OEF 118/2010
Leerstehende Geschäftsräumlichkeiten, Verhandlungen durch
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) mit BesitzerInnen
bezüglich einer allfälligen Anmietung und Vermarktung an interessierte FirmengründerInnen
bzw. an bestehende KleinunternehmerInnen (GR Buchacher)

Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die
zuständigen Ämter mit den notwendigen
Vorbereitungen für eine Umsetzung des
noch zu verhandelnden Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zu
beauftragen, damit dieses spätestens im
Dezember 2010 vom Gemeinderat
beschlossen werden kann.
Dieses neue IStR soll auf Basis der im
Koalitionsabkommen fixierten Eckpunkte
(Direktwahl des Bürgermeisters/der
Bürgermeisterin und Änderung des IStR
auf Basis der Tiroler Gemeindeordnung)
umgesetzt werden.
Grünbacher, Buchacher, Eberl, Konrad,
Marinell, Ing. Dr. Ortner, Dipl.-HTLIng. Peer und Praxmarer, alle e. h.
Im Arbeitsübereinkommen der Gemeinderatsfraktionen "Für Innsbruck", der
Innsbrucker Volkspartei sowie der
Sozialdemokratischen Partei Österreichs
aus dem Jahr 2006 wurde vereinbart, dass
in Anlehnung an die geltende Tiroler
Gemeindeordnung 2001 ein neues
Stadtrecht für die Statutarstadt Innsbruck
ausgearbeitet wird.
Für diesen Zweck wurde eine koalitionäre
Arbeitsgruppe eingerichtet und mit der
Ausarbeitung einer umfassenden Novelle
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 beauftragt. Diese Arbeitsgruppe hat bisweilen gute Fortschritte
erzielen können und wurde dem Anspruch
gerecht, eine zukunftsfähige, zweckmäßige und effiziente Novelle auszuarbeiten.
Nunmehr gilt es alle Anstrengungen zu
unternehmen, das Vorhaben eines neuen
Stadtrechtes zeitnah für die Landeshauptstadt Innsbruck umzusetzen.

GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht,
a)

Kontakt mit den Verantwortlichen der
Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) aufzunehmen, mit dem
Ziel, dass mit BesitzerInnen leerstehender Geschäftsräumlichkeiten Gespräche und Verhandlungen bezüglich einer allfälligen Anmietung geführt
werden und

b)

die Innsbrucker Stadtmarketing
GesmbH (IMG) und die Mag.-Abt. IV,
Wirtschaft und Tourismus, zu beauftragen, diese leerstehenden Flächen
zu günstigen Konditionen an interessierte FirmengründerInnen bzw. bestehende KleinunternehmerInnen zu
vermarkten und so den Branchenmix
zu beeinflussen.

Buchacher, Eberl, Grünbacher, Konrad,
Marinell, Ing. Dr. Ortner, Dipl.-HTLIng. Peer und Praxmarer, alle e. h.
Seit unserer Anfrage betreffend Leerflächenmanagement im letzten Jahr hat sich
die Anzahl der leerstehenden Geschäfte in
allen Stadtteilen nicht verringert, sondern
besorgniserregend erhöht, ohne, dass
eine Gegenstrategie der Stadt erkennbar
ist.
Im Sinne eines attraktiven Wirtschaftsstandortes soll aber das Ziel einer
zukunftsorientierten Wirtschaftspolitik die
Vermeidung leerstehender Geschäfte
sein. So kann sich etwa auch kein
modernes Einkaufszentrum auf Dauer
leestehende Geschäfte leisten.
Viele BesitzerInnen leerstehender
Geschäftsräume haben zudem oft keine

GR-Sitzung 20.5.2010