Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 08-Mai.pdf

- S.63

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Budgetäre Erfassung
im Jahr 2009
Empfehlung

Die Kontrollabteilung kritisierte, dass im Haushaltsjahr 2009 – offensichtlich aus budgetären Gründen – ausgabenseitig lediglich ein Betrag
in Höhe von € 750.000,00 erfasst worden ist, obwohl sich die
Gebrauchsabgabe des Jahres 2008 auf insgesamt € 751.177,55 belief
und einnahmenseitig auch dieser Betrag berücksichtigt worden ist. Der
restliche Betrag in Höhe von € 1.177,55 wurde im Haushaltsjahr 2010
abgewickelt.
Die Kontrollabteilung empfahl, auf Basis der Bestimmungen des § 2
Abs. 1 VRV i.d.g.F., wonach im Voranschlag alle Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen sind, die im Laufe des Finanzjahres voraussichtlich fällig werden, sowie zur Erhöhung der Transparenz im Rechnungsabschluss der Stadt Innsbruck, diesbezüglich künftig eine periodenreine Erfassung sicherzustellen.
Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft avisierte im Anhörungsverfahren, der Empfehlung der Kontrollabteilung ab dem Voranschlag bzw. Rechnungsabschluss 2010 nachzukommen.

Bezeichnung der Vp.
1/875000-755100
Empfehlung

Zur Bezeichnung der Vp. 1/875000-755100 mit „Laufende Transferzahlung IVB und Stubaitalbahn GmbH“ vertrat die Kontrollabteilung die
Ansicht, dass diese sehr allgemein gehalten und auf den ersten Blick
eine inhaltliche Verwendung dieser Haushaltsstelle nicht ersichtlich ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, zur Erhöhung der Transparenz und Aussagekraft des Voranschlages und Rechnungsabschlusses, die Bezeichnung dieser Vp. entsprechend anzupassen. Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft entgegnete in ihrer dazu abgegebenen
Stellungnahme, dass eine genauere Textierung gem. VRV nicht erforderlich wäre. Auch im Hinblick auf Folgewirkungen (Ausgleichsabgabe
anderer Unternehmungen) werde eine offene Textierung für notwendig
und sinnvoll erachtet.

Generelle Bemerkung
zu weiteren Empfehlungen hinsichtlich
Benennungen von
Voranschlagsposten

Die Kontrollabteilung sprach in weiteren Fällen, in denen nach ihrer
Einschätzung die Bezeichnung der jeweiligen Voranschlagspost eher
allgemein gehalten ist, Empfehlungen aus, diesbezügliche Konkretisierungen in der Benennung vorzunehmen. Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft hielt im Anhörungsverfahren zu diesen Empfehlungen ebenfalls entgegen, dass eine exaktere Textierung gem. VRV
nicht erforderlich wäre.
2.2.3 HHSt. 755110 – Laufende Transferzahlung
Studentensemesterkarte

Studentensemesterticket

Zl. KA-01591/2010

Infolge einer Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 im Jahr
1996 ist ab dem Wintersemester 1996/1997 die Finanzierung der Studentenfreifahrt aus dem Familienlastenausgleichsfonds entfallen. Als
eine Art Ersatzlösung wurde in Zusammenarbeit mit dem damaligen
Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst ein neues Mo-

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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