Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 08-Oktober-Fortsetzung.pdf

- S.49

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- 698 -

und Zeitplänen durchzuführen und in
den Gleichstellungs-Aktionsplan aufzunehmen bzw. darin zu berücksichtigen.
(3) Um Relevanz zu erlangen,
müssen Gender-Assessments folgende Schritte enthalten:
-

Prüfung bestehender Politiken, Verfahren, Praktiken, Schemata und Anwendungshäufigkeiten, um zu klären,
ob diese unfaire Diskriminierungen in
sich tragen, auf Geschlechterstereotypen beruhen oder, ob sie die besonderen Bedürfnisse von Frauen
und Männern entsprechend berücksichtigen;

-

Prüfung der Zuteilung von finanziellen
und anderen Ressourcen für die genannten Zwecke;

-

Erkennen der Prioritäten und - falls
erforderlich - Ziele, um mit den sich
aus diesen Prüfungen ergebenden
Resultaten umgehen und erkennbare
Verbesserungen in der Leistungserbringung erzielen zu können;

-

-

5.3

StR Mag. Schwarzl: Der Umweltplan der
Stadt Innsbruck samt Maßnahmenkatalog
aus dem Jahr 2001 befasst sich auch
ausführlich mit dem Zukunftsthema
Energie. Es wurde ein umfangreicher
Maßnahmenkatalog erarbeitet und eine
Evaluierung 2001 bis 2003 durchgeführt.
Auch der Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Luftsituation befasst sich im
Bereich Luftverschmutzung durch Heizung
intensiv mit Heizungsumstellungs- und
damit auch Energiesparmaßnahmen.
Da das Thema Energie in der Stadtpolitik
der letzten Jahre kaum eine Rolle gespielt
hat und auch der Umsetzungsstand der
vorliegenden Maßnahmenvorschläge nicht
klar ist,
möge die Frau Bürgermeisterin folgende
dringende Anfrage beantworten:
1.

frühzeitige Durchführung einer
Einschätzung aller wesentlichen Vorschlage für neue oder abgeänderte
Politiken, Verfahren und Änderungen
in der Ressourcenzuteilung, um deren
potenzielle Auswirkungen auf Frauen
und Männer erkennen und endgültige
Entscheidungen im Lichte dieser Einschätzung treffen zu können;
Berücksichtigung der Bedürfnisse
oder Interessen von Personen, die
vielfältigen Diskriminierungen oder
Benachteiligungen ausgesetzt sind.
Wurde aufgrund dieser Vorgaben
bereits eine magistratsinterne Arbeitsgruppe installiert, um dies baldmöglichst umzusetzen?

10. Wie sollen die Entscheidungsträgerinnen bzw. Entscheidungsträger Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte - in diesen Prozess der Umsetzung
der Charta miteingebunden werden?
Mag. Schindl-Helldrich e. h.

Energie, Umsetzungsstand der
vorliegenden Maßnahmenvorschläge (StR Mag. Schwarzl)

Unter strukturellen und organisatorischen Maßnahmen als Voraussetzung für eine kontinuierliche und erfolgreiche Umsetzung, schlägt der
Umweltplan der Stadt Innsbruck samt
Maßnahmenkatalog vor, eine Energiebeauftragte bzw. einen Energiebeauftragten als abteilungsübergreifende Stabstelle mit besonderer Affinität
zu den gebäudeverantwortlichen Abteilungen und Stellen zu schaffen.
Laut Evaluierungsbericht wurde bei
der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG) ein Energiebeauftragter angesiedelt.

Frage:
Ist daran gedacht, die derzeitige Energiebeauftragtenstelle bei der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) in
eine Stabstelle umzuwandeln? Wenn ja,
wann, wenn nein, warum nicht?
2.

Im Umweltplan der Stadt Innsbruck
samt Maßnahmenkatalog, wurde die
Festlegung einer baulich-energetischen Mindestqualität für die Sanierung und den Neubau von städtischen Gebäuden per Gemeinderatsbeschluss empfohlen. Laut Evaluierung wird derzeit bei Sanierungen und

GR-Sitzung 23.11.2006 (Fortsetzung der am 19.10.2006 unterbrochenen Sitzung)