Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 08-Oktober-Fortsetzung.pdf
- S.56
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6.8
I-OEF 98/2006
Baumreporting, zeitnahe Information für die Öffentlichkeit (StR
Mag. Schwarzl)
StR Mag. Schwarzl: Ich stelle folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, wird
ersucht, in einer Art "Baumreporting" die
Öffentlichkeit über anstehende oder
erfolgte Entfernungen von Bäumen unter
Angabe von Art und Alter der Bäume, von
Gründen und von geplanten Ersatzpflanzungen möglichst zeitnah zu berichten.
Eingebunden werden sollen auch städtische Unternehmen, wie zum Beispiel die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) als Hausverwalterin oder die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
(zum Beispiel Baumbestand im Freischwimmbad Tivoli oder am Baggersee),
die den Baumschnitt aber auch die
Entfernung und Pflanzung von Bäumen
auch an private Anbieter vergeben.
Die städtische Homepage und "Innsbruck Die Landeshauptstadt informiert" wären
geeignete Foren für dieses Reporting.
Mag. Schwarzl e. h.
Verwaltung und Politik werden immer
wieder von besorgten und erzürnten
Bürgerinnen bzw. Bürgern kontaktiert,
wenn Bäume im Stadtgebiet beschnitten
oder entfernt wurden. Dieser Ärger
resultiert meist aus der fehlenden Information und Kommunikation darüber, dass
und warum es zu derartige Maßnahmen
kommt bzw. darüber, dass es zu Nachpflanzungen kommt.
Zeitnahe Kommunikation und Information
könnten beiden Seiten viel Ärger und
Aufwand ersparen und zudem ein
wichtiger Ausdruck der Wertschätzung
gegenüber innerstädtischem Grün sein.
6.9
I-OEF 99/2006
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG), Gesellschaftsvertrag, Ergänzung in Punkt IV.
bezüglich der von der Stadt
Innsbruck zur Vergabe über-
lassenen Wohnungen (StR Mag.
Schwarzl)
StR Mag. Schwarzl: Im Gesellschaftsvertrag der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG) ist fast an jeder zweiten
Stelle das Wort "Sozialpflichtigkeit"
enthalten, aber was das wirklich bedeutet,
definiert wahrscheinlich jeder von uns, vor
allen Dingen die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG), selbst.
Aufgrund eines besonders Anlasses wahrscheinlich kommen noch etliche
Anlässe auf uns zu - stelle ich folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gesellschaftsvertrag der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
möge in Punkt IV um folgenden Satz
ergänzt werden.
"Für Wohnungen, die von der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
verwaltet und errichtet werden, besteht ein
Vergaberecht der Stadt Innsbruck gemäß
den jeweils gültigen Vergabekriterien.
Davon ausgenommen sind lediglich
Wohnungen, die explizit vom Stadtsenat
zur Vergabe durch die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
freigegeben wurden. Für diese der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) zur Vergabe überlassenen
Wohnungen ist dem Stadtsenat jährlich
eine Vergabebilanz vorzulegen."
Mag. Schwarzl e. h.
Während die Stadt Innsbruck bei
Wohnungen von Gemeinnützigen
Bauvereinigungen im Stadtgebiet von
Innsbruck ein vertraglich gesichertes
Wohnungsvergaberecht hat, gibt es bei
Wohnungen der stadteigenen Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
Ausnahmen.
So kann die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) Stadtwohnungen
in der Altstadt (Ausnahme Goldenes
Dachl-Gebäude) sowie ihr explizit von der
Stadt Innsbruck zur Vergabe überlassene
Wohnungen (dabei handelt es sich um
Wohnungen, die über die städtische
Vormerkliste nicht vergebbar sind, wie
zum Beispiel einige sehr große, vom
Grundriss her ungünstige und teure,
GR-Sitzung 23.11.2006 (Fortsetzung der am 19.10.2006 unterbrochenen Sitzung)