Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 08-Oktober-Fortsetzung.pdf

- S.60

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- 709 -

des Wohnungsaufwandes pro Quadratmeter gekommen. Im Bereich der Hauptmietwohnungen belief sich dieser auf
10,8 %. Seit 2004 hat sich die Entwicklung
fortgesetzt, und Innsbruck als Hochpreisgebiet bei den Mieten ist davon besonders
betroffen.
Diese explodierenden Wohnkosten stellen
insbesondere Wohnungssuchende vor
immer größere finanzielle Probleme.
Sehen sich selbige doch nicht nur mit den
enorm gestiegenen Mietpreisen konfrontiert, sondern darüber hinaus auch bei
Mietvertragsabschluss mit Maklerprovisionen und Kautionen.
Für letztere existiert derzeit keine gesetzliche Regelung, die eine wirksame Beschränkung der oftmals ausufernden
Kautionen möglich macht. Einzig der
Oberste Gerichtshof (OGH) hielt in einem
Judikat (5 Ob 302/99v) fest, dass Kautionen ab einer Höhe von sechs Monatsmieten, denen kein nachvollziehbares
besonderes Sicherungsinteresse gegenübersteht, als ungesetzlich zu werten und
daher zurückzubezahlen sind. Diese
Bestimmung gilt aber nur bei Mietverhältnissen, die dem Vollanwendungsbereich
des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck ersucht die Österreichische
Bundesregierung, folgende wohnpolitische
Maßnahmen zu überlegen und gegebenenfalls dem Nationalrat zuzuleiten:
Im Interesse eines leistbaren Wohnens ist
eine gleich lautende Regelung sowohl im
ABGB als auch im Mietrechts- und
Wohnungsgesetz auszuarbeiten, die eine
Beschränkung der Kautionen auf maximal
zwei Brutto-Monatsmieten sicherstellt.
Mair e. h.

6.15

I-OEF 105/2006
Mietwohnungen, Verordnung
über die Ausübungsregeln für
Immobilienmakler (GR Mair)

GR Mair: Ich stelle folgenden Antrag:
Die Frau Bürgermeisterin wird aufgefordert, der Österreichischen Bundesregierung das folgende Anliegen des Gemein-

derates der Stadt Innsbruck zu übermitteln:
Ein im Zusammenhang mit der Diskussion
über die alarmierende Entwicklung der
Wohnkosten häufig außer Acht gelassener
Aspekt, sind die Maklerprovisionen. Als
Teil der Mieten erhöhten letztere nicht nur
die ohnedies schon in den vergangenen
Jahren rapide gestiegenen tatsächlichen
Wohnkosten, sondern stellen darüber
hinaus auch eine Kostenbarriere insbesondere für einkommensschwache
Wohnungssuchende dar.
Darüber hinaus ist es gängige Praxis,
dass Wohnungsmakler im Auftrag des
Vermieters tätig werden, Wohnungssuchende somit in der Regel nicht frei über
Makler disponieren können, sondern
gewissermaßen vor vollendete Tatsachen
gestellt werden.
Wie eine Untersuchung der Arbeiterkammer Tirol (AK) ergeben hat, werden in
Österreich EU-weit die mit Abstand
höchsten Maklerprovisionen für die
Vermittlung einer Mietwohnung in Rechnung gestellt. So beansprucht ein österreichischer Wohnungsmakler 22,7 % der
Jahresmiete Provision, während sein
deutscher Kollege für die gleiche Wohnung "nur" 13,3 % verlangt.
Diese im Vergleich zur Bundesrepublik
Deutschland um 70 % höheren Maklergebühren, hängen ursächlich mit der in der
Immobilienmaklerverordnung festgesetzten Provisionshöchstgrenze zusammen.
Während diese in der Bundesrepublik
Deutschland bei nur zwei Nettomieten
liegt, belaufen sich selbige in Österreich
auf die dreifache Gesamtmiete.
Vermittelt der Wohnungsmakler ein
Mietobjekt befristet auf höchstens drei
Jahre, stehen ihm maximal der zweifache
monatliche Gesamtmietzins zu, bei einem
auf weniger als zwei Jahren befristeten
Mietverhältnis lukriert der Immobilienmakler den einfachen monatlichen Gesamtmietzins.
Die überwiegende Mehrheit der Makler
nimmt die Provisionshöchstgrenzen auch
in Anspruch, bei nur 15 % der Wohnungsvermittler liegen sie darunter. Dazu
kommt, dass laut Studie der Arbeiterkammer Tirol (AK) bei jeder zweiten Provisi-

GR-Sitzung 23.11.2006 (Fortsetzung der am 19.10.2006 unterbrochenen Sitzung)