Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf
- S.63
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bestberatenen Sachen in der Stadt Innsbruck überhaupt ist. Das Tiroler
Gleichbehandlungsgesetz wurde am 6.10.1999 im Tiroler Landtag beschlossen und ist mit 1.1.2002 in Kraft getreten. Wir haben jetzt gerade
nicht das Fünf-Jahresjubiläum geschafft.
(Bgm. Zach: Aber in der Tatsache.)
Wenn es vielleicht ein bisschen schneller gegangen wäre, hätte man auch
Bürgermeisterin hineingeschrieben, aber da dies so lange zurückliegt, wurde es vergessen.
Als Arbeitsgrundlage für die Umsetzung des vorliegenden
Frauenförderungsprogramms wäre eine quantitative und qualitative Beschäftigungsanalyse der Stadt Innsbruck notwendig. Ich weiß nicht, ob es
eine solche gibt, da im Intranet alte Daten vorhanden sind. Die Berichte der
Gleichbehandlungsbeauftragten, die laut dem Frauenförderungsplan 1998
jährlich erfolgen sollten, sind leider nicht mehr erfolgt. Ich bin nicht darüber informiert, was sich in der Zwischenzeit alles getan hat und wie jetzt
die Ausgangslage ist. Das wäre die Basis, um die Evaluierung, welche laut
Landesgesetz alle zwei Jahre erfolgen soll, überprüfen zu können.
Im Frauenförderungsplan 1998 sind verschiedene Abänderungen enthalten, für die das Tiroler Gleichbehandlungsgesetz Spielraum gegeben hätte, die aber nicht wahrgenommen wurden. Die Innsbrucker Grünen stellen beiliegenden Abänderungsantrag, wozu ich noch verschiedene
Punkte erläutern möchte:
Zu Punkt 1.: Ich habe gesehen, dass sogar noch etwas fehlt.
Diese Formulierung ist aus dem alten Plan weitestgehend herausgenommen. Im alten Frauenförderungsprogramm steht zum Beispiel: "... werden
weniger Frauen als Männer zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen, so
ist es schriftlich zu begründen und dem Akt beizulegen." Diese Ergänzung
wäre vielleicht auch noch gut.
Zu Punkt 2.: Derzeit ist enthalten, dass die Gleichbehandlungsbeauftragte nur dann am Gespräch teilzunehmen hat, wenn es die
betreffende Person wünscht. Aber wissen das alle? Die Frage ist, ob sich
neue Kandidatinnen, die sich um ein Amt bewerben, getrauen, die Gleichbehandlungsbeauftragte von sich aus hinzuzuziehen. Deshalb würde ich es
für besser halten, wenn das automatisch der Fall wäre.
GR-Sitzung 21.10.2004