Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf

- S.66

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- 1013 -

"Der Gemeinderat möge beschließen:
Zu § 4 Abs. 2 lit. c:
Betriebliche Kinderbetreuung wird installiert.
Zu § 5 Abs. 2:
Liegt der bestehende Frauenanteil unter 10 %, sind Frauenförderungsmaßnahmen mit dem Ziel anzuwenden, den Anteil der Frauen innerhalb der
nächsten fünf Jahre zu verdoppeln.
Zu § 17 Abs. 1:
Frauen- und familienfreundliche organisatorische Änderungen und Einrichtungen wie flexiblere Dienstzeiten, Wiedereinstiegsprogramme für karenzierte Mitarbeiterinnen oder vermehrte Kursangebote sind anzustreben.
Die dafür notwendigen Mittel sind zu budgetieren.
Marinell, Dr. Pokorny-Reitter, Buchacher, Jakubitzka, alle e. h."
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wenn sich überwiegend
Frauen zu diesem Thema melden, muss ich mich doch an die Männer wenden und feststellen, dass das Frauenförderungsprogramm uns Männer substantiell betrifft und sich vor allem die Männer zu Wort melden sollten. Es
werden hier gewisse Einschränkungen vorgegeben, um nicht zu sagen auch
gewisse Schuldzuweisungen. Deshalb glaube ich, dass sich dazu sehr wohl
auch Männer melden sollten.
Ich glaube nicht, dass man mir vorhalten kann, ich hätte zu
Frauen ein falsches Verhältnis. Ich muss immer wieder darauf hinweisen,
dass ich mit meinen drei Töchtern vier Frauen zu Hause habe. Jedenfalls
habe ich diesbezüglich noch nie ein Problem gehabt. Wenn man die Beziehung zwischen Mann und Frau mit Paragraphen regeln muss, dann ist es
eigentlich immer ein Alarmzustand und das ist ein Krankheitszustand für
unsere Gesellschaft. (Beifall) Das muss im Gemeinderat mit allem Nachdruck gesagt werden.
In der Europäischen Union (EU) gibt es ein Frauenförderungsprogramm. Jene Regelungen, die dort getroffen werden, sind in nationales Recht umzusetzen. Ich sehe ein Bundesgesetzblatt nach dem anderen.
Jedes Ministerium sowie das Land braucht Förderprogramme und wir in
der Stadt Innsbruck auch. Ob das so fortschrittlich ist, möchte ich bezwei-

GR-Sitzung 21.10.2004