Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf
- S.69
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Was den § 5 Unterrepräsentation von Frauen anlangt, so ist
das, was hier gefordert ist, völlig ungerecht und völlig falsch. Hier kann
man einfach nur den Kopf schütteln. Im § 5 Abs. 1 steht Folgendes:
"Frauen sind unterrepräsentiert, wenn der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd beschäftigten Bediensteten in vergleichbaren Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen weniger als 50 % beträgt."
Man weiß jetzt natürlich, dass wir bei den erwerbsfähigen Männern eine
Beschäftigungsquote von 90 % und bei Frauen 60 % haben. Das heißt, dass
das hier Geforderte eine schreiende Ungerechtigkeit ist, weil um ein Drittel
mehr Männer im Berufsleben stehen als Frauen. Wenn man jetzt eine Quote von 50 % verlangt, so heißt das, dass bezogen auf die Erwerbsfähigen
um die Hälfte mehr Frauen sein sollen. Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit. Es ist aber leider so, dass dies schon alles in den Bundes- und Landesgesetzen steht und wir eigentlich keinen Spielraum mehr haben.
Das Nächste was mich besonders stört und wo sich die Frauen
wahrscheinlich ein Eigengoal schießen könnten, ist der § 9 die Auswahlkriterien.
(StR Dr. Pokorny-Reitter: Das steht im Gesetz.)
Ich weiß, dass das im Gesetz steht, jedoch im Gesetz steht manchmal so
viel Blödsinn, aber man darf es trotzdem aufzeigen. … (Gelächter) … Die
Gesetze werden alle mit Mehrheit beschlossen. Die Opposition lehnt die
Gesetze ab, da sie ständig der Auffassung ist, dass dort nur Blödsinn steht.
(Beifall)
Ich darf zum § 9 Auswahlkriterien kommen, da es mich als
Sozialreferent massiv gestört hat:
"Bei der Auswahlentscheidung zwischen Bewerberinnen und Bewerbern
dürfen insbesondere folgende Kriterien nicht diskriminierend herangezogen werden:
a) Bestehende oder frühere
Unterbrechung der Erwerbstätigkeit,
Teilbeschäftigung oder
Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit.
b) Lebensalter und Familienstand."
GR-Sitzung 21.10.2004