Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf
- S.89
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12.
IV 3851/2003
Vp. 5.78010.001100.8, Wirtschaftsförderung, Ankauf
von Gewerbe- und Industriegrundstücken, Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2004 in der
Höhe von € 1,1 Mio (Notrecht - nachträgliche Kenntnisnahme)
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach
Nachstehend angeführte Notrechtsverfügung des Stadtsenates vom 4.8.2004 wird nachträglich zur Kenntnis gebracht:
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2004 zu
Vp. 5.78010.001100.8, Wirtschaftsförderung, Ankauf von Gewerbe- und
Industriegrundstücken, in der Höhe von € 1,1 Mio wird gemäß § 33 IStR
genehmigt.
Man kann jetzt sagen, warum man das nicht von vornherein in den Jahresvorschlag der Landeshauptstadt Innsbruck aufnimmt. Das wird deshalb
nicht getan, da wir immer eine nicht zu knappe Voranschlagspost haben.
Aber in dem Moment, wo sich am Markt ein für die Stadt Innsbruck günstiges Kaufangebot ergibt, schlagen wir sofort zu. Zum Beispiel ein Grundstück für ein Unternehmen, das schon angesucht hat oder weil wir es als
Tauschfläche benötigen und weil wir die vielfach geforderten Wohnungen
bauen möchten. Im Tausch dazu werden Flächen frei, die für Wohnungen
sehr gut geeignet sind.
Dieses Geschäft hat im Sommer stattgefunden und ich hatte
keine andere Möglichkeit als das Notrecht. Ich stehe aber vollinhaltlich
hinter jeder Position. Die Bedeckung dieser Mehrausgaben kann derzeit nur
durch die Aufnahme von Kommunaldarlehen erfolgen. Ich möchte die einzelnen Positionen mit den Beträgen nicht aufzählen, bitte aber hier nachträglich die Zustimmung zu geben. Ich glaube, dass wir das für die Stadt
Innsbruck sehr gut gemacht haben. Der zuständige Verhandler ist Bgm.Stellv. Mag.Dr. Bielowski.
GR-Sitzung 21.10.2004