Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf

- S.141

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- 1088 -

beschlossen wird, wenn diese vertragliche Absicherung da ist. Daran arbeitet man derzeit. Rechtlich ist eine solche Nutzungsvereinbarung derzeit
nicht ganz einfach, weil im Unterschied zur sonstigen Festschreibung der
Architektur über Dienstbarkeiten des Bauverbotes soll hier eine Form der
Nutzung über einen bestimmten Zeitraum rechtlich abgesichert werden. Ich
glaube, wir haben eine Lösung gefunden und man ist dabei, mit dem
Betreiber zu verhandeln. Vorher legen wir den Ergänzenden Bebauungsplan nicht auf.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Danke für die Aufklärung.
B:
Der Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 11.10.2004 (Seite 1087) wird angenommen.

32.

III 4582/2004
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA B1/4, Innsbruck - Saggen, Bereich zwischen Tschurtschenthalerstraße und Karl-Schönherr-Straße östlich
des Rennweges (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. SA - B1, Zeichn. Nr. 3593)
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 11.10.2004:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA B1/4, Innsbruck - Saggen, Bereich zwischen Tschurtschenthalerstraße und
Karl-Schönherr-Straße östlich des Rennweges (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA - B1, Zeichn. Nr. 3593) wird beschlossen.
Dieses Projekt ist insgesamt sehr positiv entwickelt worden, es wurde eine
sehr starke Durchgrünung möglich gemacht. Der Bau- und ProjektAusschuss hat es sich nicht leicht gemacht: Wir haben uns bei stärkstem
Gewitterguss die örtliche Aussteckung der Projektkanten angesehen. Mit

GR-Sitzung 21.10.2004