Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf
- S.24
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Um nicht nur die Transparenz der Jahresrechnung der Stadt Innsbruck
zu gewährleisten, sondern auch den steuerrechtlichen Bestimmungen
zu entsprechen, hat die Kontrollabteilung empfohlen, künftig bei der Bedienung der Post 403000 – Handelswaren des Teilabschnittes 015000
um eine ordnungsgemäße Verbuchung besorgt zu sein und zumindest
die von ihr aufgezeigten (steuerlichen) Inkonsistenzen ehestmöglich zu
bereinigen.
Darauf Bezug nehmend teilte die Geschäftsstelle für Kommunikation
und Medien mit, dass ihre Mitarbeiter bereits darauf aufmerksam gemacht worden seien, verstärkt auf eine ordnungsgemäße Verbuchung
gegenständlicher Ausgaben zu achten.
Entgelte für sonstige
Leistungen –
Empfehlung
Die Entgelte für sonstige Leistungen sind in den Jahren 2015 bis Anfang
2017 aufgabenspezifisch zum einen über den Teilabschnitt 010030 –
Kommunikation und Medien und zum anderen über den Teilabschnitt
015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit verausgabt worden.
Infolge der Errichtung des Amtes für Medien, Kommunikation und Bürgerservice sind die angesprochenen Entgelte in den bereits bestehenden Teilabschnitt 015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit integriert worden.
Zudem ist im August des Jahres 2017 das Budget des Teilabschnittes
010010 – Stabstelle Bürgermeister (Post 728200 – Entgelte für sonstige
Leistungen (GA) - Beteiligungsprojekte, BürgerInnenbeteiligung) um einen Betrag in Höhe von rd. € 137,4 Tsd. reduziert und im Gegensatz
dazu die Post 728200 – Entgelte für sonstige Leistungen (GA) des Teilabschnittes 015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit um diese
finanzielle Budgetübertragung erhöht worden.
Durch die erfolgte Erfassungsumstellung dieser Ausgaben hat sich der
Aufteilungsschlüssel für den abzugsfähigen Vorsteuerbetrag von (vorher) 32 % bzw. 30 % (Teilabschnitt 010030 bzw. 010010) auf nunmehr
33 % (Teilabschnitt 015000) geändert. Ob bezüglich dieser Vorgehensweise mit der für Steuerangelegenheiten zuständigen Organisationseinheit der MA IV eine Absprache getroffen worden ist, konnte der Kontrollabteilung keine Auskunft erteilt werden, weshalb eine Klärung dieses steuerlichen Sachverhaltes empfohlen worden ist.
Dazu wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens seitens der betreffenden Geschäftsstelle berichtet, dass der eingeforderten Abklärung
des steuerlichen Sachverhaltes nachgegangen und eine Klärung mit
der MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung angegangen werde.
Im Zuge ihrer Stichprobe bezüglich der Entgelte für sonstige Leistungen
stellte die Kontrollabteilung u.a. fest, dass
vereinzelt Entgelte für sonstige Leistungen mit einem falschen Nettobetrag erfasst worden sind,
mehrfach Pro-Rata-Korrekturen zur Erfassung der nicht abzugsfähigen Vorsteuer auf einem anderen Teilabschnitt realisiert worden
sind. Durch die bereits mehrfach erwähnte Erfassungsumstellung
hat sich dadurch der Aufteilungsschlüssel verändert und wirkte sich
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Zl. KA-10588/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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