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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 08-Protokoll_10_07_2014_gsw.pdf

- S.33

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- 527 -

KG Pradl, im Ausmaß von ca. 1.520 m2
zu folgenden Konditionen:

Einvernehmlich wird das an die Firma Rathgeber GmbH verpachtete städtische Grundstück 780/4 vor Ablauf der Vertragsdauer
(Ende 31.12.2014) zurückgestellt und auf
dieser Fläche eine Baustelleneinrichtung für
die Dauer von ca. einem Jahr eingeräumt.
Die Einräumung und Verrechnung der
Baustelleneinrichtung erfolgt in Vollziehung
des Beschlusses des Stadtsenates vom
24.02.2010.

a) Der Kaufpreis beträgt """""""""""""
b) Die Firma Elektro- und RadioGroßhandlung Elektro-Kontakt
Hausberger GmbH verpflichtet sich
zu einer Nachbesserung des Kaufpreises für den Fall, dass die Liegenschaft nicht mehr als Parkplatz
genutzt und einer höherwertigen
Widmung zugeführt (z. B. bebaut)
wird. Die Nachzahlung entspricht
der sich aus der geänderten Nutzung ergebenden Differenz des
Liegenschaftswertes. Die Nachzahlungspflicht gilt ohne zeitliche Befristung.

Was die Ermittlung des Baurechtszinses anlangt, so gibt es zwei Varianten. Der Stadtsenat hat gestern beschlossen, für die folgende Variante zu stimmen: Diese sieht die
zeitnahe Vereinbarung eines neuen Baurechtsvertrages vor, zu einem aktuellen,
marktkonformen Baurechtszins. Diese Vorgehensweise hat aber so noch nicht die Zustimmung der Firma Rathgeber GmbH. Das
heißt, darüber ist noch zu verhandeln.

c) Die Stadt Innsbruck ist berechtigt,
den gesamten Parkplatz auf der
Liegenschaft Anton-Eder-Straße
Nr. 21 von Montag bis Freitag jeweils von 19:00 Uhr bis zum Folgetag um 07:00 Uhr, an den Wochenenden ab Samstag 13:00 Uhr bis
Montag 07:00 Uhr und an Feiertagen vom Vortag ab 19:00 Uhr bis
zum Folgetag um 07:00 Uhr als öffentlichen Parkplatz zu nutzen. Dieses Recht der Stadt Innsbruck wird
als Dienstbarkeit im Grundbuch sichergestellt.

Es geht um die Verlängerung der Baurechtsoption, die ja an sich schon einen
Wert hat. Man sollte aber einen neuen Baurechtszins bereits jetzt, also zeitnah, verhandeln und nicht erst im Jahr 2038. Aus
diesem Grund kann nur über eine Wohlmeinung des Gemeinderates abgestimmt werden.
Beschluss (einstimmig):
Für den Beschluss des Stadtsenates vom
09.07.2014, nochmals Verhandlungen mit
der Firma Rathgeber GmbH über die Bildung des Baurechtszinses aufzunehmen,
wird die Wohlmeinung ausgesprochen.
14.

I-RA 55/2011
Stadt Innsbruck, Verkauf einer
Fläche aus Grundstück 1813, vorgetragen in EZ 815, Grundbuch 81125 Pradl, im Ausmaß von
ca. 1.520 m2 an die Elektro- und
Radio-Großhandlung ElektroKontakt Hausberger GmbH, Neugestaltung der Parkplatzsituation

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.07.2014:
1.

d) Die Firma Elektro- und RadioGroßhandlung Elektro-Kontakt
Hausberger GmbH räumt der Stadt
Innsbruck an der kaufgegenständlichen Teilfläche ein Vorkaufsrecht
für alle Veräußerungsarten ein, wobei Übereignungen im Familienkreis
den Vorkaufsfall nicht auslösen.

Die Stadt Innsbruck verkauft der Firma
Elektro- und Radio-Großhandlung
Elektro-Kontakt Hausberger GmbH die
im vorliegenden Lageplan dargestellte
Fläche aus Grundstück 1813,

GR-Sitzung 10.07.2014

2.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes vertraglich zu regeln.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist ein
sehr umfangreicher und verhandlungsintensiver Akt. Jetzt liegt das für die Stadt Innsbruck beste Ergebnis vor, das den größten
Mehrwert bringt.
Die Situation dort in der Anton-Eder-Straße
stellt sich so dar, dass wir mit einem privaten Unternehmer eine schräge Grundstück-