Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf

- S.44

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Subventionstopf
Sport

Von der Kontrollabteilung wurde eine stichprobenartige Prüfung einzelner im Rahmen des Subventionstopfes Sport in den Jahren 2017
und 2016 abgewickelter Förderungen der Stadt Innsbruck durchgeführt.
Zunächst sind Subventionsauszahlungen an den Tiroler Fußballverband auf ihre formale und inhaltliche Richtigkeit untersucht worden.
Dabei stellte das Prüforgan sogleich fest, dass diese Institution mehrere zweckgebundene Förderungen erhält bzw. in den Wirtschaftsjahren
2017 und 2016 erhalten hat.

Subvention Stadt
Innsbruck an den
Tiroler Fußballverband
zum Betrieb der
(Fußball-)Akademie
Tirol

Zum einen wurde der Betrieb der (Fußball-)Akademie Tirol bezuschusst und sind in den Prüfungsjahren diesbezüglich Fördergelder in
Höhe von je € 97,0 Tsd. überwiesen worden. Die jeweilige Jahressubvention wurde in zwei Tranchen zu € 48,5 Tsd. ausbezahlt. Die Genehmigung der Fördermittel ist auf den Beschluss des Gemeinderates
vom 02.12.2016 bzw. 03.12.2015 zurückzuführen und die Verwendung der Geldmittel anhand einer für die betreffenden Jahre erstellten
Gewinn- und Verlustrechnung fristgerecht nachgewiesen worden.

Subvention Stadt
Innsbruck an den
Tiroler
Fußballverband zur
Förderung von Nachwuchsmannschaften

Zum anderen sind dem Tiroler Fußballverband zur Förderung von
Nachwuchsmannschaften jährlich € 43,0 Tsd. abgegolten worden. Die
Subventionen sind ebenfalls in den vorgenannten Sitzungen des Gemeinderates beschlossen und die entsprechenden Subventionsnachweise rechtzeitig erbracht worden. Pro gemeldeter Nachwuchsmannschaft ist an die Innsbrucker Fußballvereine im Jahr 2017 ein Betrag
von rd. € 1,1 Tsd. und im Jahr 2016 ein Zuschuss in Höhe von € 1,0
Tsd. ausbezahlt worden.

Subvention Stadt
Innsbruck an den
Tiroler Fußballverband
zur Deckung zulässiger
Betriebskosten –
Empfehlung

Außerdem sind dem Tiroler Fußballverband zur Deckung zulässiger
Betriebskosten für die Jahre 2017 und 2016 Subventionen von insgesamt € 88,0 Tsd. bzw. € 85,0 Tsd. bereitgestellt worden. Damit waren
jene Betriebskosten zu refundieren, die im Zusammenhang mit der
Anmietung von Fußballplätzen (Naturrasen - Tivoli W1 und Kunstrasen - Tivoli W2) der Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GmbH durch Innsbrucker Fußballvereine angefallen sind.
Aus den gegenständlichen Aufzeichnungen war ersichtlich, dass im
Jahr 2017 Betriebskosten von insgesamt rd. € 85,5 Tsd. rückerstattet
worden sind. Stellt man diesen Betrag dem gewährten Zuschuss gegenüber, so ergaben sich zugunsten des Subventionsempfängers
Mehreinnahmen von rd. € 2,5 Tsd. Im Jahr 2016 sind Betriebskosten
in Höhe von insgesamt rd. € 96,6 Tsd. rückvergütet worden. Die daraus resultierende Differenz von rd. € 11,6 Tsd. konnte den Prüfungsunterlagen zufolge (nur) beglichen werden, da das im Subventionsnachweis des Tiroler Fußballverbandes angeführte Bankkonto zum
01.01.2016 einen Anfangssaldo von rd. € 18,4 Tsd. auswies. Zum
29.12.2017 hat der Stand des in Rede stehenden Kontos rd.
€ 9,1 Tsd. (inkl. Habenzinsen, Kapitalertragssteuer und Kontonutzungsentgelt) betragen.
Daraus ließ sich als gegeben annehmen, dass sich in der Vergangenheit aus der Subventionsgebarung mit der Stadt Innsbruck ergebende
Mehreinnahmen vom Tiroler Fußballverband einbehalten worden sind.
Wenngleich die im Jahr 2017 vorliegenden Mehreinnahmen auf dem
Bankkonto des Subventionsempfängers aufschienen, hat sich ein Ka-

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Zl. KA-15189/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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