Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf
- S.46
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Subvention Stadt
Innsbruck an den
Verein A
Zudem stellte die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer Prüfung fest,
dass der Verein A im Jahr 2017 zur Aufrechterhaltung seines Spielbetriebes für die Bereiche Nachwuchs, Damen und Amateure zusätzlich
mit einer Subvention in Höhe von € 130,0 Tsd. unterstützt worden ist.
Der Subventionsnachweis ist in Form einer Auflistung verschiedener
Aufwandsentschädigungen zeitgerecht dem Amt für Sport erbracht
worden.
Subvention Stadt
Innsbruck an den
Verein C –
Empfehlung
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung ergaben, dass dem Verein
C im Jahr 2017 eine Sondersubvention von € 5,0 Tsd. zusätzlich zur
Förderung von Nachwuchsmannschaften gewährt worden ist.
Den Prüfungsunterlagen nach musste der Verein C im Zeitraum von
Juli bis August 2017 aufgrund von Umbauarbeiten des Kunstrasenplatzes in der Wiesengasse seinen Trainings- und Spielbetrieb auf
Sportplätze in den Umlandgemeinden verlegen. Die damit verbundenen Miet- und Fahrtkosten waren die Ursache für dieses Sondersubventionsansuchen. Der Subventionsnachweis erfolgte fristgerecht in
Form einer Aufstellung über diverse Pauschal- und Reiseaufwandsentschädigungen einzelner Jugendtrainer für die Monate August bis
November 2017. Wie die Prüfung jedoch ergab, sind dem Verein C für
den Zeitraum der Umbauarbeiten Trainingsmöglichkeiten bzw. -plätze
auf anderen Innsbrucker Sportstätten zur Verfügung gestellt worden.
Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten im September 2017 stand
dem Verein C der Kunstrasenplatz in der Wiesengasse wieder als
Trainingsplatz zur Verfügung und ein Ausweichen in Umlandgemeinden war nicht mehr notwendig.
Im Zuge ihrer Prüfung zeigte sich die Kontrollabteilung verwundert,
dass die Förderung nicht wie im Subventionsansuchen dargelegt für
Miet- und Fahrtkosten, sondern ausschließlich zur Bezahlung von
Pauschal- und Reiseaufwandsentschädigungen verwendet worden ist.
Außerdem stellte das Prüforgan fest, dass einzelne Trainer dieses
Vereins Pauschal- und Reiseaufwandsentschädigungen u.a. auch für
die Monate Oktober und November des betreffenden Jahres erhalten
haben. Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, künftig erhöhtes
Augenmerk auf einen den Subventionsanträgen entsprechenden widmungskonformen Verwendungszweck zu legen.
Ferner verwies die Kontrollabteilung auch auf die Bestimmungen der
Innsbrucker Subventionsordnung, welche u.a. besagen, dass darauf
Bedacht zu nehmen ist, „dass FörderungswerberInnen durch die
gleichzeitige Förderung von Dach- oder Unterorganisationen oder
andere Konstruktionen nicht mehrfach subventioniert werden (z.B. von
verschiedenen Dienststellen oder durch Sondersubventionen)“.
In diesem Zusammenhang gab das Amt für Sport bekannt, noch stärker wie bisher bemüht zu sein, künftig erhöhtes Augenmerk auf den
widmungskonformen Verwendungszweck des Subventionsantrags zu
legen. Ebenso werde den Bestimmungen der Innsbrucker Subventionsordnung in Zukunft verstärkt Rechnung getragen werden.
Subvention Stadt
Innsbruck an den
Verein H –
Empfehlung
Der Verein H hat in den Jahren 2016, 2017 (und 2018) ebenfalls nicht
nur die Förderung für Nachwuchsmannschaften, ausbezahlt über den
Tiroler Fußballverband, sondern auch von der Stadt Innsbruck eine
Subvention von jährlich € 5,0 Tsd. erhalten hat. Hierbei handelte es
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Zl. KA-15189/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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