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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf

- S.26

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- 541 -

2.

Die Stadt Innsbruck räumt der Firma Rathgeber GmbH in weiterer Folge
auch auf Grundstück 773/3, KG Amras,
ein Baurecht bis 31.12.2068 ein.

3.

Zum Zwecke eines einheitlichen Baurechtes werden die Grundstücke 776/1,
776/5 und 773/3, jeweils KG Amras,
gemäß Vermessungsurkunde von
DI Thurner, GZ 8/14, zu einem Grundstück zusammengelegt. In weiterer
Folge wird ein Gesamtbaurechtsvertrag
mit Übernahme sämtlicher Rechte und
Pflichten aus den bestehenden Baurechtsverträgen erstellt. Die bestehenden Verträge werden zeitgleich mit der
Neueinräumung einvernehmlich aufgelöst.

4.

Hinsichtlich der Baurechtsfläche des
Grundstücks 776/1 im Ausmaß von
4.380 m2 bleibt der Baurechtszins bis
30.06.2019 gemäß Baurechtsvertrag
vom 26.06.1969 unverändert aufrecht.
Ab 01.07.2019 bis 31.12.2039 wird der
Baurechtszins für die Fläche des
Grundstücks 776/1 mit jährlich
€ 56.486,16 zuzüglich Indexierung gemäß Verbaucherpreisindex (VPI) 2010
festgesetzt. Ab 01.01.2010 wird der zu
entrichtende Baurechtszins mit
€ 15,68/m2 und Jahr zuzüglich Indexierung gemäß VPI 2010 festgesetzt.
Hinsichtlich der Baurechtsfläche des
Grundstücks 776/5 im Ausmaß von
4.401 m2 bleibt der Baurechtszins bis
31.12.2039 gemäß Baurechtsvertrag
vom 24.11.2009 unverändert aufrecht.
Ab 01.01.2010 wird der zu entrichtende
Baurechtszins mit € 15,68/m2 und Jahr
zuzüglich Indexierung gemäß VPI 2010
festgesetzt.
Der Baurechtszins für die Baurechtsfläche des Grundstücks 773/3 im Ausmaß
von 450 m2 beträgt einvernehmlich
€ 15,68/m2 und Jahr. Dieser Baurechtszins wird gemäß VPI 2010 wertgesichert.

5.

Sämtliche im Zusammenhang mit der
Verlängerung und Neubegründung der
gegenständlichen Baurechte verbundenen Kosten, Abgaben und Steuern
hat die Firma Rathgeber GmbH zu tragen.

GR-Sitzung 15.10.2015

6.

25.

Die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, Referat Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt,
nähere Details dieses Rechtsgeschäftes vertraglich zu regeln.
I-RA 205/2014
Stadt Innsbruck, Verkauf des
Grundstücks 281/2, vorgetragen
in EZ 128, KG Mühlau, des Grundstücks 898/2 und des Grundstücks 278, beide vorgetragen in
EZ 139, KG Mühlau (öffentliches
Gut), mit einer Flächengröße von
insgesamt 694 m2 an die Linser
Holding GmbH (Autohaus Linser)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.10.2015:
1.

Die Stadt Innsbruck verkauft das
Grundstück 281/2 in EZ 128,
KG Mühlau, das Grundstück 898/2 und
das Grundstück 278, beide in EZ 139,
KG Mühlau, (öffentliches Gut) mit einer
Flächengröße laut Grundbuch von insgesamt 694 m2 an die Firma Linser
Holding GmbH, FN 55167d.

2.

Der Kaufpreis für diese Grundstücke
beträgt insgesamt """ """"""""""""""""""""""""" dies
entspricht einem Quadratmeterpreis
von """ """""""""""""" Der Kaufpreis ist in zwei
gleichen Teilen zu bezahlen, wobei die
erste Hälfte binnen einem Monat nach
allseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages, die zweite Hälfte binnen einem
Monat nach grundbücherlicher Durchführung des Rechtsgeschäftes zur Zahlung an die Stadt Innsbruck fällig ist.

3.

Der Erwerb dieser drei Grundstücke
dient der langfristigen Absicherung des
Firmenstandortes der Linser Holding
GmbH. Zur Absicherung des Bauvorhabens im Sinne der Bestandsicherung
erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Grundstücke mit dem Vorbehalt
des Wiederkaufes gemäß
§ 1068 ABGB zugunsten der Stadt
Innsbruck, sofern nicht spätestens
nach drei Jahren ab Eigentumsübergang mit dem Neubau begonnen und
spätestens fünf Jahre nach Eigentumsübergang derselbe fertiggestellt wird.