Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf

- S.58

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- 573 -

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin DIin Sprenger und GR Onay,
2 Stimmen; gegen PIRAT):
Der Subventionsantrag des Kulturausschusses für die Jahressubvention 2015/16
für den Verein Schauspiel Innsbruck in Höhe von € 0,-- wird genehmigt.

Im gegenständlichen 2. Entwurf wird der
Stellungnahme Rechnung getragen. Gleichzeitig werden in anderen Bereichen Anpassungen der Festlegungen vorgenommen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):

38.4

Schauspiel Innsbruck; Sondersubvention

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRin DIin Sprenger und GR Onay,
2 Stimmen; einstimmig):
Der Subventionsantrag des Kulturausschusses für den Verein Schauspiel Innsbruck für einmalige Vorbereitungskosten in
Höhe von € 0,-- wird genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses werden unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 01.10.2015:
39.

III 13512/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI - B21, Wilten, Bereich westliche Pastorstraße, Betriebsgebäude Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB), Basilika Wilten, Prämonstratenserweg, Duilestraße und A 12
Inntal-Autobahn, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, 2. Entwurf

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist zum 1. Entwurf eine Stellungnahme
eingegangen. Diese liegt dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahme richtet sich gegen die
Festlegungen auf der Liegenschaft Prämonstratenserweg 5 und wurde im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt.

GR-Sitzung 15.10.2015

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI - B21, Wilten, Bereich westliche Pastorstraße, Betriebsgebäude Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB), Basilika Wilten, Prämonstratenserweg, Duilestraße und A 12 InntalAutobahn, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
2. Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 66 Abs. 3
TROG 2011 auf zwei Wochen herabgesetzt.
40.

MagIbk/9526/SP-BB-DH/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH - B11, Dreiheiligen, Bereich zwischen Siebenkapellenareal, Ing.-Etzel-Straße, Bienerstraße und Kapuzinergasse sowie
Sebastian-Scheel-Straße 18 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. DH - B3, Nr. DH - B4 und
Nr. DH - B4/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. DH - B11, Dreiheiligen, Bereich zwischen Siebenkapellenareal, Ing.-EtzelStraße, Bienerstraße und Kapuzinergasse
sowie Sebastian-Scheel-Straße 18 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. DH - B3,