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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf

- S.76

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- 591 -

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie
Helferinnen und Helfern?
Antwort: Ja.
b)

Falls ja, wie viele Krankheitsfälle traten
auf und welche Erkrankungen konnten
dabei, aufgeschlüsselt nach Drittstaatsangehörigen und Personal, festgestellt
werden?

Antwort: Einmal Zahnschmerzen bei Drittstaatsangehörigen. Einmal Sommergrippe
bei Personal.
c)

Falls ja, in wie vielen Fällen kam es zur
Übertragung von Krankheiten innerhalb
des Personenkreises der Drittstaatsangehörigen und um welche Krankheiten
handelte es sich dabei?

Antwort: Reinigung des Gebäudes und
Wechsel der Matratzen. Dies ist nach Beendigung der Nutzung unverzüglich erfolgt.
Frage 6.:
a)

Antwort: Die Unterbringung erfolgte nicht
im Rahmen der Grundversorgung, sondern
aufgrund des § 12 Fremdenpolizeigesetzes
(FPG) sowie Bestimmungen des Tiroler
Kinder- und Jugendhilfegesetzes (TKJHG).
b)

Antwort: In keinem Fall.
d)

Falls ja, in wie vielen Fällen kam es zur
Übertragung von Krankheiten von Drittstaatsangehörigen auf Betreuungsbzw. Versorgungspersonal und um
welche Krankheiten handelte es sich
dabei?

Antwort: In keinem Fall.
Frage 5.:
a)

Ist es beabsichtigt, das Ferienheim
"Wildmoos" 2015 auch wieder im Sinne
seiner eigentlichen Zweckbestimmung
als Erholungseinrichtung für Minderjährige zu nutzen?

Antwort: Ja.
b)

Falls ja, welche Maßnahmen sind erforderlich, um eine solche Nutzung zu
ermöglichen und mit welchen Kosten
sind diese jeweils verbunden?

Antwort: Keine.
c)

Falls ja, welche Instandhaltungsarbeiten sind erforderlich, die durch unsachgemäßen oder übermäßigen Gebrauch
begründet sind?

Antwort: Keine.
d)

Falls ja, welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Übertragung von
Krankheiten zu unterbinden bzw. die
erforderlichen hygienischen Mindeststandards wiederherzustellen?

GR-Sitzung 15.10.2015

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert
die Unterbringung von Drittstaatsangehörigen im Rahmen der Grundversorgung im Ferienheim "Wildmoos"?

Falls im Zuge der gegenständlichen
Unterbringung Verträge mit juristischen
Personen, insbesondere dem Ferienkolonieverein Hötting-Wildmoos, abgeschlossen wurden, welche konkreten
wechselseitigen Rechte bzw. Verpflichtungen wurden dabei begründet?

Antwort: Keine.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt eine Stunde.
Die schriftliche Anfragebeantwortung des
Büros des Magistratsdirektors vom
17.09.2015 wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
60.

Einbringung von Anfragen

60.1

MagIbk/8123/MD-POL/18
Anzahl islamischer Vielehen in
Innsbruck (GRin Gregoire)

GRin Gregoire: Ich stelle gemeinsam mit
meiner Mitunterzeichnerin und meinen Mitunterzeichnern folgende Anfrage:
Neben Zwangsbeschneidungen, Zwangsund Verwandtenehen sowie Ehrenmorden
stellen Vielehen eines der bedeutendsten
jener Phänomene im islamischen Kulturkreis dar, welche mit der europäischen Kultur und der österreichischen Rechtsordnung
nicht vereinbar sind.