Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 08-Protokoll_22.06.2017.pdf
- S.33
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Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: So wie der
Antrag jetzt vorliegt, muss ich ihn zurückweisen. Wir können das weiterverfolgen, ob
es erledigt wird. Ansonsten kann eine Resolution eingebracht werden.
Der von GR Haager und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 24.05.2017 eingebrachte Antrag wird
von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer zurückgewiesen, weil er keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereichs betrifft.
23.
Allfällige Debatten gemäß § 18
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
23.1
GfGR/57/2017
Smart-Park-Geräte, elektronisch
unterstützte Gebührenentrichtung
in Kurzparkzonen, Umstellung
(GR Vescoli)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von
GR Vescoli und MitunterzeichnerInnen in
der Sitzung des Gemeinderates am
24.05.2017 eingebrachte Anfrage wird wie
folgt beantwortet:
Frage 1.: Wie viele Smart-Park-Geräte sind
in der Landeshauptstadt Innsbruck im Umlauf?
Antwort: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil Smart-Park-Geräte laut
Auskunft der Mag.-Abt. IV, Rechnungswesen, nur im Zeitraum von 2002 bis 2005
(auch) durch die Stadt Innsbruck vertrieben
wurden. Während des genannten Zeitraumes wurden Smart-Park-Geräte zusätzlich
auch durch den ÖAMTC, nach diesem Zeitraum ausschließlich nur mehr durch den
ÖAMTC vertrieben.
Frage 2.: Welche Umstände machen eine
Weiterverwendung dieser Geräte im Rahmen der Gebührenentrichtung im Zuge der
Parkraumbewirtschaftung tatsächlich unmöglich?
Antwort: Eine Weiterverwendung der Geräte wurde rechtlich/vertraglich deshalb unmöglich, da die Technic Gerätebau GmbH
die für die Zulassung dieser Bezahlmöglichkeit mit der Stadt Innsbruck abgeschlossene
Vereinbarung zum 31.12.2014 gekündigt
hat. Damit ist neben der rechtlichen Grundlage auch die technische Grundlage weggeGR-Sitzung 22.06.2017
fallen, da die für den Betrieb der Geräte erforderlichen Wertkarten nicht mehr hergestellt und vertrieben worden sind. (Anmerkung: Die Stadt Innsbruck hat noch im Jahr
2014 - nach Eingang der genannten Kündigung - alle auf dem Markt verfügbaren
Wertkarten aufgekauft und konnte dadurch
noch den Betrieb bis Ende 2016 aufrechterhalten.)
Frage 3.: Gab es im Hinblick auf die weitere
Verwendung der Geräte Gespräche / Verhandlungen mit dem HerstellerUnternehmen?
Wenn ja, wann fanden diese statt, welche
Punkte wurden dabei erörtert und welche
Ergebnisse konnten erzielt werden?
Antwort: Ja, Gespräche fanden statt. Jedenfalls wurde vom Herstellerunternehmen
ausdrücklich die neue Gerätegeneration
vorgestellt und darauf hingewiesen, dass
der Support der alten Gerätegeneration eingestellt wird. Die KundInnen hätten daher
entweder auf eigene Kosten ein neues Gerät kaufen oder mieten müssen. Das Ergebnis war jenes, dass aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen von Stadt Innsbruck und
der Technic Gerätebau GmbH Letztere von
sich aus den Vertrag gekündigt hat.
Frage 4.: Ist es richtig, dass - zumindest als
wesentlicher Mitgrund - für die Ausmusterung der Smart-Park-Geräte die Einflussnahme der Innsbrucker Grünen
(mit-)verantwortlich ist?
Antwort: Nein, das ist nicht richtig. Die
Innsbrucker Grünen haben gleich wie alle
anderen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen hier keinen Einfluss ausüben können,
da der Gemeinderat mit dieser Thematik zu
keinem Zeitpunkt befasst war. Die Entscheidung der "Ausmusterung" wurde durch
die oben bereits mehrfach erwähnte Kündigung durch die private Vertragspartnerin
selbst getroffen.
Frage 5.: Wie viele Beschwerden von Betroffenen gingen seit Jahresbeginn betreffend die Umstellung der Gebührenentrichtung im Zuge der Parkraumbewirtschaftung
bei den Dienststellen der Stadt ein?
Antwort: Über das Beschwerdemanagement-Portal www.buergermeldungen.com
gingen seit 01.01.2017 insgesamt vier Bürgermeldungen betreffend das Auslaufen der
Smart-Park-Geräte ein.