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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 08-Protokoll_22.06.2017.pdf

- S.100

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Neubestellung eines
weiteren
Stiftungsmitgliedes

Auf Grund der Abberufung des gesamten Vorstandes C des Tierschutzvereines für Tirol 1881 und der erforderlichen Abhaltung einer
Neuwahl, die in der damaligen Vollversammlung des TfT vom
09.04.2015 durchgeführt wurde, bestand unter Bedachtnahme auf eine
Personalidentität in den Leitungsorganen beider Rechtsträger ein
Handlungsbedarf im Vorstand der Privatstiftung.
So hat der neubestellte Obmann des TfT am 24.07.2015 eine satzungsgemäße Vorstandssitzung einberufen, an der allerdings nur der
Obmann selbst und seine Stellvertreterin anwesend waren, um den
einzigen Tagesordnungspunkt „Bestellung eines weiteren Vorstandsmitgliedes bei der Tierschutz Tirol – Gemeinnützige Privatstiftung“ am
Sitz eines öffentlichen Notars in Innsbruck zu behandeln.
So fasste der nach den Vereinsstatuten fähige Vorstand gemäß den
Bestimmungen der Stiftungsurkunde den einstimmigen Beschluss, die
neugewählte Obmann-StVin des Vorstandes D des TfT zum weiteren
(fünften) Mitglied des Stiftungsvorstandes zu bestellen.

Rücktritt von zwei
Vorstandsmitglieder

Der einstige Stellvertreter der Obfrau des Vorstandes C des TfT hat mit
Schreiben vom 31.08.2015 unter Berufung auf § 6 Z 8 der Stiftungsurkunde mit Wirkung zum 30.09.2015 seine Funktion als Vorstandsmitglied der Privatstiftung zurückgelegt.
Der Vorsitzende sowie sein Stellvertreter und ein weiteres Mitglied des
Leitungsorganes der Privatstiftung brachten mit schriftlichen Antrag
vom 09.12.2015 eine Abberufung gemäß § 27 PSG eines Mitgliedes
der in Rede stehenden Stiftung vor Gericht ein. In der vom Landesgericht Innsbruck durchgeführten Tagsatzung vom 26.02.2016 wurde
letztendlich einvernehmlich zwischen den Streitparteien vereinbart,
dass das bisherige Vorstandsmitglied der Stiftung (ehemalige Obfrau
des Vorstandes C des TfT) ihren schriftlichen Rücktritt unter Berufung
auf § 6 Z 8 der Stiftungsurkunde erklärt.
Mit Antrag vom 13.04.2016 durch zwei Mitglieder des Vorstandes der
Tierschutz Tirol – Gemeinnützige Privatstiftung wurde sodann im Firmenbuch die Löschung der beiden oben genannten zurückgetretenen
Vorstandsmitglieder vollzogen. Somit besteht der gegenwärtige Vorstand der Stiftung nur mehr aus drei Mitgliedern, wobei das Leitungsorgan des Tierschutzvereines für Tirol 1881 weiterhin aus fünf Mitgliedern besteht.

Aufgaben des
Stiftungsvorstandes

Zu den wesentlichen Aufgaben des Stiftungsvorstandes zählen einerseits die Bücher der Privatstiftung zu führen und andererseits in den
ersten fünf Monaten eines jeden Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss einschließlich Lagebericht,
in dem insbesondere auf die Erfüllung des Stiftungszweckes einzugehen ist, zu erstellen.
Dieser Verpflichtung ist der Vorstand für die beiden Geschäftsjahre
2014 und 2015 insofern nachgekommen, dass eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit der Anfertigung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) beauftragt
wurde. Ob eine termingerechte Erstellung der beiden Jahresabschlüsse erfolgte, war der Kontrollabteilung aufgrund der von der Stiftung zur
Verfügung gestellten Unterlagen nicht nachprüfbar.

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Zl. KA-14246/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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