Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.46
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17.
IV 180621/2021
lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Änderung Grund- und Finanzierungsvertrag für den Öffentlichen Personennahverkehr, Regionalbahn
Projekts- und Syndikatsvertrag
und Geschäftsordnung des Projekt- und Regionalbahnbeirates;
Anpassung ÖPNV-Vertrag
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 25.01.2022:
1.
2.
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden gesamthaften Änderung des
Grund- und Finanzierungsvertrages für
den Öffentlichen Personennahverkehr
in der Landeshauptstadt Innsbruck mit
Gültigkeit ab 01.01.2022 und einer Vertragsdauer von 10 Jahren zu.
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Änderung des Regionalbahn Projekts- und Syndikatsvertrages mit Gültigkeit ab 01.01.2022 zu.
3.
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Änderung der Geschäftsordnung
des Projekt- und Regionalbahnbeirates
mit Gültigkeit ab 01.01.2022 zu.
4.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird beauftragt, den
ÖPNV-Vertrag in Abstimmung mit der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) im Sinne
des Beschlusspunktes 1. anzupassen.
5.
Die Mag.-Abt. IV, Geschäftsstelle
Haushaltswesen und Controlling, wird
mit der budgetären Abwicklung beauftragt.
Folgende Unterlagen werden noch zur Verfügung gestellt:
-
Forderung Remisekosten-Hauptuntersuchung Stubaitalbahn in der Stadt
-
Auskunft der lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH vom
24.01.2022
-
Grund- und Finanzierungsvertrag für
den Öffentlichen Personennahverkehr
in der Landeshauptstadt Innsbruck 2021 (final-neu-geänderte
Passagen gelb hinterlegt).
GR-Sitzung 26.01.2022
Dazu möchte ich ein paar Worte sagen: Ich
bin sehr froh, dass es gelungen ist, diesen
Vertrag, den ich zwischen den PartnerInnen
verhandelt habe und jede/r seine Positionen
hatte, zustande zu bringen. In Summe bekommt die Stadt Innsbruck für den Betrieb
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) mehr Geld als
bisher. Bis auf eine kleine Summe haben
wir den gesamten Betrag in Höhe von
€ 11 Mio. wertgesichert. Es erfolgt eine Indexierung. Es ist in den Verhandlungen gelungen bestimmte Leistungen, die bisher
nicht abgegolten waren, jetzt ersetzt zu bekommen.
Das ist in Summe ein sehr guter Vertrag,
der es uns möglich macht, das Angebot der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) sicherzustellen und auch
in Teilbereichen auszuweiten. Ich bitte daher um Zustimmung.
GRin Dengg: Ich möchte für die FPÖ
Stimmenthaltung anmelden.
StRin Mag.a Mayr: Dieser Grund- und Finanzierungsvertrag, der jetzt zwischen dem
Land Tirol und der Stadt Innsbruck neu geschlossen wird, hat sehr viele Aspekte. Ein
Teil, der auch in den Vorläufern bereits enthalten war, ist die Beschreibung des Fahrplans der neuen Tramlinien "2" und "5",
aber auch die Linien "3" und "1" sind mit
den Takten, in denen sie verkehren sollen,
umfasst. Das ist sowohl von Montag bis
Freitag, wie auch an Sams- und Ferientagen der Fall. In den unterrichtsfreien Zeiten
gilt auch der Samstagsfahrplan.
Die Anlage A mit den Takten bzw. Intervallen ist ein integraler Bestandteil dieses Vertrages und stellt für uns ein Kernstück dar.
Es geht um das Festhalten einer Minimalleistung, sodass Land Tirol und Stadt Innsbruck in dem Vertrag übereinkommen. Es
gibt viele Verbesserungen in dem Vertrag,
da mehrere Bereiche neu umfasst sind.
Das Kernstück, die Takte, wie oft eine Tram
in unserer Stadt fährt, ist mitumfasst. Genau
darum geht es. Es liegen uns leider Verschlechterungen vor allem an den Samstagen vor, die für viele Menschen Werktage
sind. Die Samstagsregelung, also diese Intervalle, gilt auch in den unterrichtsfreien
Zeiten. Menschen, die nach ihrer Arbeitszeit
am Samstag nach Hause fahren, müssen