Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 08-Protokoll-Sonder-17.09.2018.pdf
- S.36
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Bgm. Willi: Ich möchte MD Dr. Holas bitten,
das rechtlich zu erläutern.
MD Dr. Holas: Dieser Abänderungsantrag
zielt darauf ab, den ursprünglichen Punkt
der Tagesordnung, der ja auf die Beschlussfassung der seinerzeitigen Antragsstellung abzielt, in der Weise abzuändern oder zu untermauern, dass sie im Vorfeld
durch den Willen der Bevölkerung, durch
eine Volksabstimmung, abgesichert wird.
Unabhängig davon, dass für diesen Abänderungsantrag eine Zweidrittel-Mehrheit des
Gemeinderates notwendig sein wird, ist zunächst dieser Abänderungsantrag zum
Hauptantrag abzustimmen.
Falls dieser Abänderungsantrag nicht zustande kommt, dann ist über den Hauptantrag abzustimmen.
Bgm. Willi: Wie Sie der Tagesordnung entnehmen können lautet der Hauptantrag wie
folgt:
Die Umsetzung des Beschlusses des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 24.05.2017 (MagIbk/19537/SPOE-Ö25/1) im Hinblick auf die dort aufgelisteten Vorbehaltsflächen zur Mobilisierung
von Baulandreserven.
GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung:
Offen ist immer noch die finanzielle Bedeckung. Im Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) ist klar festgehalten, wenn
eine finanzielle Bedeckung nicht vorliegt, ist
der Antrag zur Verbesserung zurückzuweisen.
Ich bringe jetzt ebenfalls einen Abänderungsantrag ein:
Der Gemeinderat spricht sich im zweiten
Entwurf des ÖROKO 2.0 gegen die Anwendung des Instruments der "Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau" auf bestehendem Bauland aus. Die zuständigen Stellen werden beauftragt, die entsprechenden
Adaptierungen im zweiten Entwurf vorzunehmen.
Mag. Krackl, eigenhändig
Bgm. Willi: Ich halte fest: Durch den Abänderungsantrag, den GR Mag. Krackl eingebracht hat, ist klar, dass alle den Punkt 1.
der Tagesordnung als einen Antrag über
den abzustimmen ist, akzeptieren.
Sonder-GR-Sitzung 17.09.2018
Ich werde den Abänderungsantrag von
GR Mag. Krackl zur Abstimmung bringen
genauso wie den Abänderungsantrag den
GRin Dr.in Krammer-Stark für GRÜNE und
SPÖ eingebracht hat. Wenn der Gemeinderat mit einer Zweidrittel-Mehrheit eine Volksbefragung beschließen sollte, dann ist diese
durchzuführen. Das steht im Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR). Dafür
ist kein Bedeckungsvorschlag vorgesehen,
da es ein direkt demokratisches Mittel ist.
Wenn eine Zweidrittel-Mehrheit des Gemeinderates das will, ist eine Volksbefragung durchzuführen.
(GR Mag. Krackl: Da ist eine eigene Auslegung des IStR.)
Wer meine Rechtsansicht nicht teilen kann,
möge sich bitte an das Land Tirol wenden
und meine Entscheidung bekritteln. Er/sie
kann dort eine gegenteilige Rechtsansicht
einholen, wie auch immer. Bitte wenden Sie
sich dazu an das Land Tirol Abteilung Gemeinden.
GR Mag. Holzer: Zur Geschäftsordnung:
Ich glaube es wäre für alle interessant,
wenn wir über diese Abänderungsanträge
informiert werden würden, bevor diese zur
Abstimmung kommen. (Beifall)
Bgm. Willi: Ich habe vor, vor dem Abstimmungsreigen die Sitzung zu unterbrechen,
damit jedem klar wird, worüber wir genau
abzustimmen haben. Sie werden alle in
Kürze eine Kopie der Abänderungsanträge
erhalten.
GR Mag. Fritz: Ich habe nicht vor, die Sitzung weiter in die Länge zu ziehen und
Dinge zu wiederholen, die ich heute bereits
ziemlich breit ausgeführt habe. Ich möchte
nur zwei Punkte festhalten.
Erstens, GR Mag. Krackl, Du warst und bist
der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte. Den
Inhalt der nächste Tagesordnung werden
wir Übermorgen bei einer Vorbesprechung
entscheiden. Es gibt eine Menge laufender
Projekte, die auch abgearbeitet werden. Wir
brauchen keinen Appell von Dir, dass man
mit dem Bau von Wohnraum endlich beginnen soll. Diese Projekte sind im Laufen und
werden von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, und anschließend vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte bearbeitet.