Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 08-Protokoll-Sonder-17.09.2018.pdf
- S.37
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Im Übrigen, da kann ich GRin Mag.a Seidl
von den NEOS beruhigen, werden sowohl
geförderte als auch freifinanzierte Wohnbauprojekte dabei sein. Man muss sich nur
einmal die Tagesordnungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte ansehen. Man sieht dann mit
freiem Auge, dass das Verhältnis zwischen
geförderten und freifinanzierten Wohnbauprojekten keineswegs so einseitig oder ungesund ist, wie es die NEOS vermuten.
Es passiert in der Stadt Innsbruck diesbezüglich laufend etwas. Es wird gebaut, auch
in naher Zukunft. Dass am Campagne-Areal
mit dem Bauen in der Niederwasserperiode
begonnen werden soll und auch wird, ist
jetzt nicht eine besondere Bosheit oder ein
besonderer Wunsch des Herrn Bürgermeisters, sondern liegt am Stand des Grundwassers, der berücksichtigt wird, wenn mit einem Projekt in Inn-Nähe angefangen wird.
Es ist also nicht so, dass im Moment Stillstand herrscht. Es ist auch nicht so, dass irgendjemand glaubt - die GRÜNEN nicht
und ich ganz besonders nicht -, dass Vorbehaltsflächen das allein Seligmachende und
allein problemlösende Mittel sind, um leistbaren Wohnraum zu schaffen.
Dass das quantitativ jedenfalls weniger ist
als die Vertragsraumordnung auf zivilrechtlicher Grundlage, das habe ich schon ganz
am Anfang eingeräumt. Aber da muss ich
eben leider konstatieren, dass wir uns offenbar im Prinzip einig sind, dass etwas für
leistbares Wohnen getan werden muss,
aber dann spielt es Radio Eriwan! Im Prinzip ja, aber ...
Es kommen dann ganz viele, ganz kleinliche technische, rechtliche usw. Einwände.
Gerade von Dir, GR Mag. Krackl, hat mich
schon die Forderung gewundert, dass man
sich auch um den Minderheitenschutz von
GrundeigentümerInnen kümmern sollte.
Also, im Prinzip sind wir alle für leistbaren
Wohnraum. Wenn es aber darum geht, dafür - wie es im Regierungsübereinkommen
auch steht - alle Instrumente, von den zivilrechtlichen bis zu den öffentlich-rechtlichen
des TROG 2016 einzusetzen, dann heißt es
plötzlich ja, aber! Nicht jetzt, nicht so, nicht
vielleicht irgendwann in der Laufzeit dieses
ÖROKO 2.0! (Beifall)
Sonder-GR-Sitzung 17.09.2018
Das finde ich traurig, aber es ist eine Klarstellung. Wir haben alle, glaube ich, eine
Vorstellung, wie die Abstimmungen ausgehen werden. Mit dem Ergebnis werden alle
leben müssen, vor den eigenen WählerInnen und vor denen, die sie nicht gewählt haben. Das war es dann!
Danach werden wir weiter an leistbarem
Wohnen arbeiten, mit allen Mitteln, die uns
zur Verfügung stehen und die mehrheitsfähig sind.
Diese Sitzung hat dann wenigstens in einem Punkt Klarheit geschaffen! Bei den
Vorbehaltsflächen kommen wir nicht zusammen. Eine Mehrheit von FI, ÖVP und FPÖ
argumentiert mit Gründen, die ich bestenfalls zum Teil verstehen kann. Zum Teil hat
es genau mit dieser moralisch-politischen
Frage zu tun, dass sie sich nicht aufraffen
können, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall)
GR Appler: Ich war, zugegebenermaßen,
doch etwas überrascht, als im Sommer
diese Debatte über die Vorbehaltsflächen
wieder aufgelodert ist. Wir haben in der letzten Regierungsperiode über Monate dieses
Thema besprochen. Wir hatten hier acht
Wochen vor der Wahl gemeinsam mit dem
Land Tirol eine Sitzung. Es waren VertreterInnen der Landeraumordnung, der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, - vom Baudirektor abwärts - alle
anwesend, auch der damalige StR
Mag. Fritz! Wir haben über die Probleme
der Vorbehaltsflächen gesprochen und den
kritischen Zugang, den wir, vor allem FI und
ÖVP, zu diesem Thema haben.
Es war nichts Neues, dass wir dem kritisch
gegenüberstehen, dass wir das nicht wollen. Das haben wir immer klar gesagt, auch
in den Sitzungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte.
Der Grund dafür ist, dass wir dieses Mittel
für nicht anwendbar halten. Warum? Dazu
komme ich noch.
Es ist nicht so, dass wir uns das anders
überlegt haben! Wir haben uns damals, in
der Verantwortung, die wir für die Stadt sahen, zu diesem Kompromiss durchgerungen. Die Zeit zwischen 1. Auflage und
2. Auflage wollten wir nutzen, um die Probleme, die wir im ÖROKO 2.0 noch sehen,
auszuräumen. Das ist auch dem geschuldet, dass das Raumordnungskonzept von