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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 08-Protokoll-Sonder-17.09.2018.pdf

- S.39

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Das mag sein, aber als Verordnungsgeberin, als Landeshauptstadt Innsbruck kann
ich mit Schlagzeilen nicht arbeiten. Gerade
in der Raumordnung! Das TROG 2016 hat
viele Seiten, aber es gibt eines, das mehr
Seiten hat, das sind die höchstgerichtlichen
Urteile dazu.
Wenn man sich öffentlich als Stadt in eine
Position begibt, die unterschiedlich bewertet
werden kann, wie eben bei BE-Gebieten
und Vorbehaltsflächen, macht man sich in
diesem Bereich angreifbar. Das heißt, wenn
man die Vorbehaltsflächen in der Art und
Weise widmet, dann wird passieren, dass
man 30.000 m2 "Wohnland" produziert, auf
das man keinerlei Zugriff mehr hat.
Der freie Markt kann sich darauf austoben
und wir wissen nicht, ob wir von den anderen Flächen überhaupt etwas bekommen.
Dazu kommen noch die Rechtsstreitigkeiten! Niemand weiß sicher, ob das halten
wird oder nicht. Deshalb wurde das auch
immer mit den EigentümerInnen gemeinsam gemacht. Es wäre eine gute Idee gewesen, das mit ihnen zusammen zu entscheiden. Was bin ich damals zu den EigentümerInne gelaufen, als damals das
ÖROKO 2.0 aufgelegt wurde.
Aber natürlich erst nach der Auflage, weil es
mir als Gemeinderat nicht zusteht, davor jemanden zu informieren. Das wäre ja Amtsanmaßung. Aber danach hat man natürlich
die Leute informiert. Diese Probleme jetzt
einfach so auf die Seite zu schieben, so zu
tun, als würden wir jetzt ein Zeichen setzen!
Ja wofür denn? Für den freifinanzierten
Wohnbau?
Etwas hat dieses Haus in den letzten 20 oder 25 Jahren immer getan: Das war in der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, ein klares Commitment, als VerordnungsgeberIn zum Wohle
dieser Stadt zu handeln. Deshalb haben wir
das ÖROKO 2.0 aufgelegt. Es gibt keine
Gemeinde in Tirol, die die Vertragsraumordnung so stark, so intensiv und mit so klaren
Regeln seit Jahrzehnten vollführt wie die
Stadt Innsbruck - über jede Parteigrenze
hinweg!
Das ist auch nicht immer lustig gewesen.
Aber es war uns klar, dass das sein muss.
Jetzt plötzlich wird so getan, als hätte man
über die Dinge nie gesprochen. Als wäre
man da nie dabei gewesen. Das enttäuscht
Sonder-GR-Sitzung 17.09.2018

mich schon sehr, weil es in den letzten Wochen schien, als wäre neu, dass wir dagegen sind.
Gerade das hat den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte geprägt, dass man sich an solche Commitments hält.
Der Worstcase, dass man viel Bauland für
frei finanzierten Wohnbau produziert und
keines für geförderten Wohnbau, liegt in
dieser Widmungsfrage wesentlich näher, als
das, dass wir etwas bekommen. Das muss
jedem bewusst sein. Ich weiß noch, als ich
damals diese Frage an die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, gestellt habe. Alle haben mich angesehen und betroffen bestätigt, dass das
stimmt.
Wir haben sehr intensiv die Fragen abseits
jeder Ideologie geklärt. Gerade Ihr
GRÜNEN wisst, welchen pragmatischen
Zugang ich in der Raumordnung habe. Was
da gemacht werden soll, das ist nicht zum
Wohle der Landeshauptstadt Innsbruck,
weder als Verordnungsgeberin noch als
Bereitstellerin von gefördertem Wohnbau.
Wir brauchen weiterhin klare Commitments
in der Vertragsraumordnung für Neuwidmungen, da sind wir uns ohnehin einig.
Ich komme nun zum Land Tirol. Ich bin der
Meinung und bleibe dabei, das ist eine
Kann-Bestimmung. Ich bin auch der Meinung, dass sie für eine nachträgliche Vertragsraumordnung gemacht ist. Man kann
behaupten, dass das unsere Rechtsauslegung ist.
(GR Onay: Das ist eindeutig eine Muss-Bestimmung!)
Überhaupt nicht, das musst Du Dir nochmals durchlesen.
Ich stelle dann aber eine andere Frage. Das
Land Tirol hat bei einem großen Bauprojekt
an die Stadt geschrieben: "Widmungen sind
Sache der Gemeinde, die Regresspflicht
betrifft sie. Das Land Tirol kontrolliert nur
den ordnungsgemäßen Ablauf der Herstellung der Widmung."
Das war für ein großes "Turmprojekt". Wenn
also die Widmung Sache der Gemeinde ist,
dann sind auch die Vorbehaltsflächen Sache der Gemeinde. Das kann man sich
dann nicht mehr aussuchen. Ja, wir müssen