Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 08-September.pdf

- S.6

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 08-September.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2008
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 653 -

vorgeschlagen hat und dies auch im
Stadtsenat diskutiert wurde.
Ich habe zum Beispiel nicht gewusst, dass
Spielplätze ab 6.00 Uhr in der Früh schon
geöffnet sind. Mütter und Väter, die auch
Mitglieder des Stadtsenates sind, haben
mir erklärt, dass diesbezüglich Bedarf
besteht, aber auf der anderen Seite das
Ruhebedürfnis der angrenzenden
Bevölkerung gefordert wird. Ich darf mich
deshalb noch einmal bei Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer und ganz besonders bei
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger herzlich
dafür bedanken.
Bgm.in Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Heute geht es darum, dass wir einerseits
das Alkoholverbot am Südtiroler Platz
referieren bzw. beschließen und andererseits dazu passend und koordinierend das
Alkoholverbot auf dem Bozner Platz sowie
bestimmte andere Änderungen in der
Parkordnung und Spielplatzordnung.
Diese haben sich aber nur aus der
Überarbeitung der Parkordnung im
Zusammenhang mit der Erlassung dieses
Alkoholverbotes ergeben und wurden
deshalb nachgezogen bzw. adaptiert.
Die Angelegenheit ist deshalb rechtlicher
Natur, weil es einerseits einer ortspolizeilichen Verordnung bedarf, um ein Alkoholverbot am Südtirolerplatz überhaupt
erlassen zu können. Hiezu müssen
bestimmte gesetzliche Voraussetzungen
wie bestimmte Missstände vorliegen bzw.
unmittelbar zu erwarten sein, die nicht
schon durch andere Gesetze gehandhabt
bzw. bearbeitet werden können.
Dazu braucht es ein Ermittlungsverfahren,
das bereits von der Stadt Innsbruck Ende
Juni 2008 bzw. Anfang Juli 2008 eingeleitet wurde. Dieses Ermittlungsverfahren
wurde über längere Zeit durchgeführt und
hat die notwendigen Daten sowie Erkenntnisse ergeben, sodass vor einer
Woche das Alkoholverbot im Stadtsenat
für den Südtiroler Platz beschlossen
werden konnte.

GR-Sitzung 30.9.2008

Für den Bozner Platz war das nicht
möglich, da dafür die Innsbruck Parkordnung gilt. Die Innsbrucker Parkordnung ist
selbstständig wieder eine ortspolizeiliche
Verordnung, die an und für sich in sich
bereits ortspolizeiliche Maßnahmen zu
regeln hat. Deshalb ist auch in dieser
Innsbrucker Parkordnung das Alkoholverbot für den Bozner Platz nicht in einer
zusätzlichen eigenen Verordnung zu
regeln. Das ist der Hintergrund.
Ich darf auf das ausdrücklich hinweisen zur Parkordnung kommen wir dann noch
im Detail -, denn vielmehr braucht es dazu
nicht, weil sonst manche Dinge vermischt
werden. Es geht im Wesentlichen darum,
dieses Alkoholverbot im Wege ortspolizeilicher Verordnungen zu erlassen. Das
Alkoholverbot soll vorläufig am Südtiroler
Platz und Bozner Platz gelten. Dazu
wurden die rechtlichen Grundlagen
ausgearbeitet, die heute zur Entscheidung
vorliegen, nachdem sie in der letzten
Sitzung des Stadtsenates behandelt
worden sind.
Ich möchte jetzt ausführen, wie ich diese
Angelegenheit sehe. Als ich vor nicht allzu
langer Zeit in die Politik gegangen bin, war
mein Anliegen - das ist es nach wie vor nicht nur dem, was man im Gemeinderat
gelobt hat, treu zu bleiben, sondern für die
Stadt Innsbruck bestmögliche Arbeit zu
leisten und zu schauen, was richtig,
wichtig, umzusetzen ist bzw. auf was wir
unser Augenmerk richten sollten. Man soll
nicht populistisch - Johannes Voggenhuber hat das in der Zeitung recht gut
ausgedrückt - dort- und dahin zu schauen,
sondern versuchen, tatsächlich jene
notwendigen Maßnahmen zu setzen, die
letztendlich ein gedeihliches gesellschaftliches Zusammenleben in dieser Stadt mit
sozialem Frieden und vielen anderen
Dingen mehr gewährleisten.
Dazu gehört auch, sich nicht von verschiedenen Verschleierungstaktiken
einfangen zu lassen, weil dann immer
versucht wird, vom eigentlichen Thema
abzulenken und andere Themen in den
Vordergrund zu schieben. Wenn zum
Beispiel am Südring Radarkontrollen
durchgeführt werden, spricht niemand
davon, dass man die Raser plötzlich auf
den Hohen Weg verdrängt und dort
kontrolliert niemand.