Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 08-September.pdf

- S.39

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- 686 -

Entwicklung geben soll und andererseits
aber gewisse Regeln gelten sollen, da
auch dort ein Schutzbedürfnis ist; gerade
von kleineren Kindern usw.
Wenn man Regeln aufstellt, die im
Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen anzuwenden und umzusetzen sind,
sollten diese leicht erkennbar sein. Man
sollte also nicht erst die Tafel mit den
Regeln suchen müssen. Die Regeln
müssen weiters für Kinder und Jugendliche verständlich, nachvollziehbar und
einhaltbar sein. Es ist auch notwendig,
den Kindern und Jugendlichen zu sagen,
dass es jemanden gibt, der auf die
Einhaltung dieser Regeln achtet.
In der Pädagogik gibt es einen Grundsatz:
Man sollte einem Kind nie sagen, dass es
dies und jenes nicht tun darf. Tut es das
Kind aber trotzdem, sollte man nicht
sagen, dass es keine Strafe gibt. Sonst ist
dieses Gebot unsinnig, wenn daraus nicht
die entsprechenden Konsequenzen
gezogen werden. Leider ist immer wieder
in der Diskussion die Aussage vorgekommen, dass jenen, die vernünftig mit den
Spielgeräten umgehen, nichts passiert.
Nur die Unvernünftigen wollen wir nicht
auf den Spielplätzen haben.
Ich bin aber der Meinung, wer Vandalismus begehen will, macht diesen auch trotz
Verbot. Diesem Vandalismus wird man
deswegen nicht Herr werden, wenn man
die breite Masse der Kinder und Jugendliche in das Eck von tendenziellen Zerstörern drängt. Das will ich auch nicht
mittragen.
Wir sollten unseren Kindern und Jugendlichen eine gesunde Entwicklung in unserer
Stadt ermöglichen. Unserer Einschätzung
nach, wird man diesen beiden Verordnungen denen, die in der Nacht Schaukeln
zerstören oder irgendwelche Messerschnitzereien machen, nicht Herr werden.
Es gibt Punkte in diesen Verordnungen,
welche nicht durchsetzbar sind, beispielsweise das Betretungsverbot von Wiesen
für jene, die älter als zehn Jahre sind.
Dieses Betretungsverbot ist realitätsfern,
familienfeindlich, kinderfeindlich und
jugendfeindlich.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das tun
wir immer, das ist nichts Neues.)
GR-Sitzung 30.9.2008

Wir haben das schon gehabt Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger. Sie betonen jetzt wie
wichtig das ist, wir betonen jetzt, wie
falsch die Verordnung ist. Ihnen steht zu
diese Aussagen zu treffen genauso wie es
uns zu steht, einer anderen Meinung zu
sein.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer hat bereits
erläutert, warum aus unserer Sicht diese
Verordnung unakzeptabel ist und ich
glaube, jedem Menschen wird das
einleuchten. Mehr will ich dazu nicht
sagen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, wir haben
aber noch andere Punkte, über welche wir
in der Sitzung des Stadtsenates falsch
informiert worden sind. Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger hat dort nämlich gesagt, es
gäbe in der Verordnung bereits eine
Unterscheidung zwischen Spielplätzen
und Jugendspielplätzen. Das gibt es aber
nicht.
Ich habe mir eine Aufstellung der Spielplätze geben lassen und gebeten, man
möge zwischen Spielplätzen und Jugendspielplätzen unterscheiden. Diese
Unterscheidung war aber nicht möglich,
denn es gibt sie zurzeit noch nicht. Wir
wollen die Unterscheidung zwischen
Kinder- und Jugendspielplätzen nicht
mittragen, weil sie genauso realitätsfern
ist.
Ich war letzte Woche, wie wir die Sitzung
des Stadtsenates hatten, mit meinen
Kindern im Freibereich des Adolf-PichlerPlatzes Mittagessen. Dann sind Mädchen
zwischen dreizehn und vierzehn Jahren
vom Bundesrealgymnasium Innsbruck am
Adolf-Pichler-Platz (BRG APP) gekommen. Diese Mädchen sind dann auf die
Rutsche gestiegen, haben sich an den
Rand vor das Geländer hingestellt und
haben dort nichts getan.
Ich vermute, sie wollten wie Prinzessinnen
dort oben stehen und einen gewissen
Überblick haben. Die kleinen Kinder haben
trotzdem auf die Rutsche gehen können
und die Mädchen haben sie nicht behindert oder ähnliches. Mit diesen Verordnungen verhindern wir das aber. Wenn es
nun aber heißt, solche Situationen wollen
wir eh nicht verhindern, dann brauchen wir
diese Verordnung auch nicht.