Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf

- S.4

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- 1101 -

Der Ausfluss dieser Arbeiten und dieser Beratungen wurde über den ganzen Sommer bis vor wenigen Tagen in den einzelnen Klubs
mindestens einmal, bei manchen mehrfach und partiell, vorgetragen. Es
hatten alle Klubs die Möglichkeit, Einwendungen, Verbesserungen zu machen und Kritik anzubringen. Nach Möglichkeit und in der Verantwortung
jenes Beirates sind Dinge verändert und eingearbeitet worden.
Ich darf Ihnen sagen, dass gerade gestern in der Sitzung des
Stadtsenates dieses Endprodukt mit kleinen Verbesserungen und einer wesentlichen Verbesserung, um die wir lange gerungen haben, mit einem Abstimmungsergebnis von einer Gegenstimme, einer Stimmenthaltung und
fünf Pro-Stimmen genehmigt wurde. Wir haben um diese Verbesserung
lange gerungen, obwohl wir eine hervorragende Rechtsberatung hatten. Ich
darf auch Dr. Lindinger von der Kanzlei Schönherr OEG aus Wien begrüßen, mit dem wir eifrigen telefonischen Kontakt hatten. Wir hatten auch
sehr viel Kontakt mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Marsoner und Partner. Es wurde das komplizierte EU-Recht, das
hier stark hereinspielt und das österreichische Beihilfengesetz herangezogen, um jene Ausschreibungskriterien zu finden, die hieb und stichfest sind.
Es nützt uns nichts, wenn wir alles, was wünschenswert wäre
und was ich gut nachvollziehen kann, nicht schon in die Kriterien aufnehmen können, wenn diese nicht halten. Wir haben heute deshalb die Fachleute anwesend, die diesbezüglich Auskunft geben können. Die Fachleute
haben trotz allem eine Möglichkeit gefunden, den Entscheidungsprozess,
den ich kurz noch einmal skizzieren möchte, festzulegen.
In der Präambel und in den Zulassungskriterien ist so viel enthalten, was uns am Herzen liegt, nämlich jene Städteverträglichkeit, jene
Umsetzbarkeit, jene architektonische Qualität, vor allem die Standorte und
die Trasse etc. Alle Dinge, die an diesem ganzen Projekt schwierig sind,
sind nach der Zulassung hoffentlich gemeinsam mit einem Unternehmer
oder eine Unternehmerin zu bewältigen. Es gibt auch noch diese Kriterien
des geringsten Zuschusses. Das ist etwas wesentlich anderes, als ein Billigstbieter, das werden wir dann noch ausführlich hören. Über die Höhe der
Konventionalstrafe kommen wir dann in ein Vorprojekt, das gemeinsam
mit dem Fachbeirat, mit dem ganzen Know-How, zur Verfügung gestellt

Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003