Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf
- S.6
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nes Regulativ eingeht, das für viele doch relativ neu ist und das man ausführlich erklären muss.
Ich darf nunmehr den Antrag des Stadtsenates vom 10.9.2003
in der Fassung der Tischvorlage vom 11.9.2003 referieren und dann Vorstandsvorsitzenden Dr. Wallnöfer um seine Erläuterungen bitten:
1. Die Investorensuche für das Projekt "Innsbrucker NordkettenbahnenNeu" wird nach Maßgabe dieses Berichtes und der angeschlossenen
Vorlagen, die der Erstschrift beiliegen, insbesondere gemäß den einen
wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Unterlagen
"Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages betreffend
die Planung, Erneuerung und den Betrieb der Innsbrucker Nordkettenbahnen samt dazugehöriger Einrichtungen" sowie "Dienstleistungskonzessionsvertrag betreffend die Planung, Erneuerung und den Betrieb der
Innsbrucker Nordkettenbahnen samt dazugehöriger Einrichtungen" genehmigt.
2. Die Stadt Innsbruck wird die Kosten der Errichtung und Erneuerung der
Nordkettenbahnen einschließlich der neuen Hungerburgbahn mit zentrumsnaher Anbindung bis zu einem € 41 Mio nicht übersteigenden Maximalpreis übernehmen, dies in Form eines Gesellschafterzuschusses an
die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) und zu
den Bedingungen des einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses darstellenden Dienstleistungskonzessionsvertrages, welcher der
Erstschrift beiliegt.
Mit Fertigstellung der Anlagen und vertragsgemäßer Ausstellung der
Schlussrechnung hat der Auftragnehmer für die ersten zehn Jahre ein im
voraus zu zahlendes fixes Benützungsentgelt von 20 % der Errichtungskosten, höchstens aber 20 % des Maximalbetrages von € 41 Mio,
das sind höchstens EUR 8,2 Mio, an die Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH & Co KG (INKB) zu entrichten. Der vom Tourismusverband
Innsbruck und seiner Feriendörfer (TVB) erwartete Zuschuss wird ausschließlich auf die Zuschussleistung der Stadt angerechnet und vermindert sohin deren Zuschussverpflichtung entsprechend.
3. Das Verfahren zur Ausschreibung des Dienstleistungskonzessionsvertrages wird durch Implementierung eines Fachbeirates nach Zuschlagserteilung so ergänzt, dass es sich nunmehr darstellt wie folgt:
3.1 Angebot enthält Höhe des Zuschussbetrages und Höhe der Vertragsstrafe (finanzielle Kriterien) und ein Konzept.
3.2 Zuschlag erfolgt ausschließlich nach gewichteten finanziellen Kriterien (niedrigster Zuschuss; höchste Vertragsstrafe).
3.3 Fachbeirat teilt Bieter mit, welche Grundlagen er benötigt, um die aus
dem Konzept entwickelte Projektskizze architektonisch-städtebaulich
beurteilen zu können.
Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003