Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf
- S.12
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Der erste Punkt des Beschlussantrages ist unverändert, nämlich wir schlagen Ihnen vor, den Startschuss für dieses Projekt zu geben
und den Beginn der Investorensuche zu den aufgezeigten Bedingungen zu
genehmigen.
Der zweite Punkt des Beschlussantrages ist zunächst im ersten
Teil gegenüber dem Beschlussvorschlag vom 29.8.2003 unverändert. Hier
geht es um die Definition und die Abgrenzung des Maximalbetrages des
Zuschusses der Stadt Innsbruck. Es wird dieser wesentliche Gesichtspunkt
noch zusätzlich erläutert. Die beiden letzten Sätze des zweiten Punktes des
Beschlussantrages sind neu. Einerseits beträgt der theoretische Maximalbetrag zwar € 41 Mio, aber wir erklären jetzt in den weiteren beiden Sätzen in
diesem Punkt, dass mit Fertigstellung der Anlagen und vertragsgemäßer
Ausstellung der Schlussrechnung der Auftragnehmer für die ersten zehn
Jahre ein im Voraus zu zahlendes fixes Benützungsentgelt von 20 % der
Errichtungskosten - nämlich der tatsächlichen Errichtungskosten - höchstens aber 20 % des Maximalbetrages von € 41 Mio, das sind dann höchstens € 8,2 Mio an die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG
(INKB) zurückzuführen hat.
An dieser Stelle sei abseits des Beschlussvorschlages in Erinnerung gerufen, dass die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co
KG (INKB) in der Hand der Stadt Innsbruck bleibt. Ebenso fallen das Eigentum an den Grundstücken, an den bisherigen Anlagen und auch an den
vom Investor neu zu errichtenden Anlagen in das Eigentum der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB). Das entspricht auch
den Grundsätzen der ersten Privatisierungsversuche - am Patscherkofel erfolgreich und auf der Nordkette einst erfolgreich - und steht damit jedenfalls in Bezug zu den Grundstücken. Anders ist es bei den Anlagen, denn
dort ist eine maximale Sicherung, auch für eine allfällige ungünstige Entwicklung des Investors in der Zukunft, eingebaut, dass die neu zu errichtenden Anlagen in das Eigentum der Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH & Co KG (INKB) fallen. Allerdings wird der Investor berechtigt,
auf seine Chance und auf sein Risiko, gegen ein Entgelt diese Anlagen
dann bis zum Jahr 2030 zu betreiben.
Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003