Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf

- S.19

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- 1116 -

Bgm. Zach: Ich möchte dem Vorstandsvorsitzenden
Dr. Wallnöfer danken. Ich glaube schon, dass der Eindruck vermittelt wurde, dass hier ernsthaft von Experten etwas erarbeitet und nicht von Anfang
an in eine bestimmte Richtung gegangen wurde.
Ich mache den Vorschlag, dass wir jetzt zur Fragestunde kommen. Ich bitte Sie wirklich, sich nur auf Fragen zu beschränken und die Referate anschließend zu halten. Ich würde die Mitglieder des Gemeinderates
bitten, bei Ihren Fragen zu sagen, an wen sie diese stellen. Wir werden jetzt
die Fragen sammeln, damit diese von den Experten dann in einem beantwortet werden können.
GR Dengg: Ich richte meine Frage an den Vorstandsvorsitzenden Dr. Wallnöfer. Wer ist denn für die Reparaturen an der Nordkettenbahn
zuständig, die Besitzerin oder der Investor?
GR Mag. Fritz: Ich habe drei Fragen, die am ehesten von
Dr. Lindinger als juristischen Berater des Fachbeirates beantwortet werden
können. Die erste Frage: Habe ich es richtig verstanden, dass das, was im
Beschlussvorschlag unter Punkt 3. ausgeführt ist, wenn überhaupt rechtlich
verbindlich, nur eine Präzisierung der Vorgangsweise nach dem Zuschlag
ist? Das heißt, dass das alles mit dem Zuschlag nichts zu tun hat, sondern
nur die Vorgangsweise nach einem allfälligen Zuschlag bis zur Projektrealisierung regelt und sich auch in der Rechtsverbindlichkeit eines allfälligen
Hinweises in der Einleitung der Ausschreibungsaufforderung bezieht.
Die zweite Frage betrifft den Punkt 5.2 auf der Seite 30 des
Entwurfes der Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages:
Zu den Mindestanforderungen, die hier hinzukommen, ist vom Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Rede. Die letzte Zeile lautete, dass
eine Betriebszeit außerhalb der vorgesehenen Mindestbetriebszeit oder
Ähnliches vorzusehen ist, also wird der Zukauf solcher Dienstleistungen
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu angemessenen Bedingungen angeboten.
Dazu die konkrete Frage: Ist es juristisch bereits irgendwie
festgelegt, was angemessene Bedingungen sind? Ist davon auszugehen,
dass das ohnehin jedem klar ist, dass z. B. sozusagen die Bezahlung von
zusätzlich auferlegten Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes nach den

Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003