Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf

- S.21

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StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich habe zwei Fragen. Die erste Frage richte ich an Dr. Lindinger, denn diese bezieht sich auf den Dienstleistungskonzessionsvertrag bzw. auf die Frage der Teilzahlungen bei der Finanzierung. Wir haben auch eine Vorlage bekommen, wie die Bedeckung
sein wird. Diese Vorlage geht von einem tatsächlichen Finanzbedarf von
€ 33 Mio aus, der im Endeffekt zu leisten ist. Jetzt wissen wir alle, dass die
angesprochenen € 41 Mio mit den € 8 Mio, die als Vorauszahlung des Entgeltes geleistet werden müssen, abgegolten werden sollen. Gehe ich recht
in der Annahme, dass dieser Betrag von € 8 Mio Vorauszahlung des Entgeltes zum selben Zeitpunkt zu entrichten ist, wie die letzte Teilzahlung für
die Errichtung der Anlagen? Wir bräuchten sonst einen anderen Bedeckungsvorschlag.
Meine zweite Frage richte ich an Direktor Dipl.-Ing. Baltes:
Wenn der Gemeinderat im Sommer nächsten Jahres entscheiden sollte,
dass dieses ausgearbeitete Projekt trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht
gebaut werden soll, weil wir sagen, dass dieses z. B. nicht stadtverträglich
ist, haben wir dann noch die Möglichkeit einen vierten Anlauf für eine neue
Nordkettenbahn zu machen. Dies z. B. in der Form, dass dann die Stadt
Innsbruck selbst vorgibt, wo wir einen Einstieg haben, wie wir die Trassenführung haben und wie die Wahl des Betriebsmittel aussehen soll oder ist
es dann endgültig so, dass die bestehenden Anlagen zu sanieren sind.
Bgm. Zach: Die Fragestellung von StR Dr. Pokorny-Reitter
beweist, dass sie sich schon sehr in die Sache vertieft und große Sachkenntnis hat.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wenn dieses sehr aufwendige Verfahren wider Erwarten nicht zu einem Ergebnis führen sollte, so
stellt sich die Frage - StR Dr. Pokorny-Reitter hat dies schon angesprochen
-, wie es dann weiter gehen sollte. Meine konkrete Frage an Dr. Lindinger
lautet: Kann dann der Zweitbestbieter eingeladen werden, ein Vorprojekt
zu erstellen? Ist das möglich? Wenn nicht, gibt es dann eine neue Ausschreibung? Kann man dann denjenigen, der vom Gemeinderat abgelehnt
wurde, von vorneherein ausschließen, was nicht so ohne weiteres möglich
sein wird? Wie ist hier eine allfällige weitere Vorgangsweise?

Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003