Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf
- S.29
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1126 -
Dipl.-Ing. Baltes bereits beantwortet. Ich kann nur soviel dazu sagen, dass
wir im Regelwerk, das es hier gibt, keine ziffernmäßig bestimmten Preise
haben. Wir müssen uns daher mit irgendeinem Begriff begnügen, der das
umschreibt. Es wird ab dann natürlich auslegungsbedürftig. Angemessen
ist das Beste, was wir hier finden können und ich halte das auch für ausreichend.
Zur Frage, ob dieser neu eingeschobene Zwischenschritt mit
diesen zwei Monaten Projektskizze nach dem Zuschlag eine Präzisierung
dessen ist, was bisher vorgelegen hat, dazu muss ich sagen, dass es richtig
ist, dass das Konzept insgesamt nicht verändert worden ist, sodass man sagen kann, dass die architektonische und städtebauliche Beurteilung nach
Zuschlag stattfindet. Ich glaube aber nicht, dass das eine bloße Präzisierung
ist, weil wir bisher im Vertragsablauf keinen interaktiven Vorgang hatten,
wo der Fachbeirat mit dem Investor zusammen vor allem an der künstlerischen und städtebaulichen Gestaltung zusammenarbeitet, um zu einem Projekt zu kommen, das dann die Beteiligten - Investor und Mitglieder des
Fachbeirates - für gemeinderatsgenehmigungsfähig halten, weil das muss
praktisch das Ziel dieser gemeinsamen Bemühungen sein.
Die dritte Frage bezog sich auf das Vergaberecht. Die Concordia-Entscheidung ist eine vergaberechtliche Entscheidung. Unsere Bedenken kamen in erster Linie aus dem Beihilfenrecht. Wir suchen nicht einen
Generalunternehmer, der etwas baut und dann die Baustelle verlässt, sondern wir sind bereit, jemandem, der die Nordkettenbahn erneuert oder neu
baut, den Betrieb und den wirtschaftlichen Erfolg der Nordkettenbahn auf
zirka 28 Jahre zu überlassen. Dafür bezahlen wir auch noch Geld an dieses
private Unternehmen. Das ist ein beihilfenrechtliches Thema.
Auch hier könnte man wohl architektonische Qualitätskriterien
berücksichtigen, wenn sie zum relevanten Zeitpunkt beurteilbar wären.
Diese sind aber zum relevanten Zeitpunkt nicht beurteilbar, weil sie nicht
hergezeigt werden. Es gibt kein Projekt und das war, glaube ich, die
Schwierigkeit der gesamten Struktur.
Eine weitere Frage hat sich damit beschäftigt, ob sich der Zahlungsplan Richtung Investor und die Zahlung zurück, nämlich das vorausbezahlte Entgelt für die Betriebsüberlassung, so matcht, dass zum gegebe-
Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003