Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf
- S.30
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nen Zeitpunkt eine Aufrechnung möglich ist. Ja das ist so. Das heißt, dass
es wirtschaftlich zu keinem Zeitpunkt so ist, dass die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) bzw. die Stadt Innsbruck ein Kreditrisiko Investor hat.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat die Frage gestellt, ob
man in einem Ausschreibungsprozess - wenn dann der Fachbeirat oder der
Gemeinderat das erarbeitete Konzept bzw. Projekt nicht für gut oder für
ausreichend befinden -, auf den Zweitbieter gegriffen werden kann oder ob
neu auszuschreiben ist und wenn neu auszuschreiben ist, ob der schon einmal erfolglose Investor ausgeschlossen werden kann. Zum ersten Teil der
Frage möchte ich sagen, dass auf den Zweitbieter nicht gegriffen werden
kann. Das ergibt sich aus dem Vergaberecht und vor allem auch daraus,
dass der Erstbieter, der dann nicht genommen wird, sehr leicht - das ist
sonst im Vergabeverfahren schwer - nachweisen könnte, dass er der Bestbieter wäre. Der Nachweis liegt darin, dass er genommen wurde. Wenn
man dann auf den Zweitbieter greift, dann ist man dem Erstbieter zu Schadenersatz für den entgangenen Gewinn verantwortlich.
Es muss dann eine neue Ausschreibung erfolgen. Man kann in
dieser neuen Ausschreibung, mit dem Argument, dass der Erstbieter - der
erfolglose Investor aus dem Erstverfahren hätte "unlautere" Vorteile im
Verfahren, weil er sich schon auskennt, was alles nicht genehmigt wird weil er diese Vorteile hat, das ist ein sachlich gerechtfertigter Grund, diesen
an der Teilnahme vom zweiten Verfahren auszuschließen.
Eine weitere Frage bezog sich auf eine Höchstgrenze für die
Abgeltung der Mühen mit der Projektskizze. Das werden wir, wenn die
Tischvorlage dann in Vertragsform vorliegt, natürlich einarbeiten. Das wird
ein Betrag sein, der erheblich geringer ist, als das Kosten-Cap für das Vorprojekt, wenn das Projekt nicht weiter verfolgt wird.
(Bgm. Zach: Verhältnismäßig.)
StR Mag. Schwarzl, Sie haben die Frage gestellt, ob die juristischen Schwierigkeiten und vor allem die beihilferechtlichen Schwierigkeiten, die vor Zuschlagserteilung gegen die Einführung von qualitativen
Zuschlagskriterien gesprochen haben, beseitigt sind, wenn nach Zuschlagserteilung dieses Fachbeiratsverfahren stattfindet. Ja, diese sind beseitigt,
Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003