Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf
- S.32
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Nur, vielleicht hätte man mehr Möglichkeiten, wenn man mehrere Investoren hätte. Ob diese Investoren dann wirklich auf die erwähnten Bedingungen eingehen, das steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Ich glaube
nicht, dass es so sein wird.
Was passiert jetzt, wenn folgender Fall eintritt: Es gibt drei,
vier oder fünf Betreiber in Tirol, die wirklich bestehen, und diese treten, da
sie alle Faktoren erfüllen, als Bietergemeinschaft an die Stadt Innsbruck
heran. Diese Bietergemeinschaft sagt aber dann, dass sie sich nicht von
Grün, von Rot, von Schwarz oder von "Für Innsbruck" sagen lässt, wie sie
etwas zu machen hat. Diese Bietergemeinschaft könnte dann sagen, dass
sie kein Betriebsleiter sein will und dass sie die Investitionen auch nicht
nur bis ins Jahr 2030 tragen will. Was passiert dann?
StR Mag. Schwarzl: Es liegt vielleicht ein Missverständnis
vor. Hinsichtlich meiner ersten Frage der juristischen Probleme ist mir
schon klar, dass diese gelöst sind, wenn man als Zuschlagskriterium nur
das Finanzielle heranzieht. Meine Frage ist, ob nicht jener den Zuschlag
erhält, der den wenigsten öffentlichen Zuschuss notwendig hat, aber sich
dann dieser Fachbeirat einmischt. Der Fachbeirat macht dann Vorschläge,
die nicht erfüllt werden oder nicht so erfüllt werden, wie es dieser gerne
hätte. Es wird dieser Vertrag dann beendet. Gibt es hier nicht auch juristische Probleme, weil man als Bestbieter schon zum Zug gekommen ist? Ist
das nicht eine andere Qualität als eine Gemeinderatsentscheidung nach
sechs Monaten?
GR Engelbrecht: Für mich ist die Frage der Anbindung der
Hungerburg an die öffentlichen Verkehrsmittel nur insofern beantwortet,
als Leistungen in einem mehr oder minder freien Markt zugekauft werden.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten der Absicherung? Das Horrorszenario
für mich ist, dass dann eine utopische Zahl genannt wird, wenn man einen
Anschluss an das öffentliche Netz ab 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr fordert. Es
entstehen dadurch derartige Summen, bei denen die Stadt Innsbruck einfach sagen muss, dass sie sich das nicht leisten kann. Es wäre damit genau
eine der für mich wichtigsten Funktionen, nämlich die öffentliche Anbindung an die Hungerburg, damit de facto zu den wesentlichen Zeiten für die
Bevölkerung nicht mehr möglich.
Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003