Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf

- S.59

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Man kann jetzt beginnen, ins Detail zu gehen und zu versuchen, punktuell an den einzelnen Stellschrauben irgendwie zu drehen und
zu sagen, dass einem lieber dieses oder jenes wäre. Grundsätzlich - das
muss uns klar sein - ist die Entscheidung, auf die wir uns konzentrieren
müssen, die, dass wir gemeinsam eine Lösung einer zentrumsnahen Anbindung suchen, dieser zustimmen und dass das dann der vorgegebene Weg
ist. Dass das sozusagen die letzte Chance ist, bevor die Notmaßnahmen
greifen müssen, die Direktor Dipl.-Ing. Baltes angeschnitten hat, um zu einem Projekt zu kommen, müssen wir wohl auch nicht erwähnen.
Ich kann nur aus meiner Sicht sagen, dass sich der Beirat der
Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) wirklich sehr
gewissenhaft und redlich unter Einbeziehung von allen möglichen rechtlichen Beratern bemüht hat, eine entsprechende Lösung vorzulegen. Jetzt
kann man sagen, dass dem Beirat nichts besseres eingefallen ist. Ich glaube, dass das ein Weg ist, wie man zu einem umsetzbaren Konzept und zu
einem genehmigungsfähigen Projekt kommen kann. Das halte ich für den
richtigen Weg.
GR Mag. Fritz: Ich werde nicht, wie Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski das gesagt hat, an vielen kleinen Schräubchen herumdrehen,
sondern auch gleich zum Kern der Sache kommen. Der Kern der Sache
liegt für mich darin: Dr. Lindinger hat zuerst in Beantwortung von Fragen
mit wünschenswerter Deutlichkeit gesagt - das soll bitte niemand überhören -, dass Kriterien der architektonischen und stadtgestalterischen Qualität
in die Ausschreibung bei den Zuschlagskriterien deswegen nicht eingehen
können, weil sie zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht beurteilbar
sind. Zu diesem Zeitpunkt wird noch kein Projekt vorliegen, weil es der Investor in einem wettbewerblichen Verfahren nicht vorlegen wird wollen.
Das war der Kernpunkt.
Die zweite Kernaussage war Folgende: Was auch immer der
Fachbeirat hinterher sagt, das städtische Zuschussangebot wird auf Grund
von vergaberechtlichen Vorschriften, um zu einem vielleicht noch architektonisch besseren Projekt zu kommen, nicht nachbesserbar sein. Das wird
daher zu Lasten des Investors gehen. Wie sich der Investor freuen wird,
kann sich, glaube ich, jeder vorstellen. Der wesentliche Punkt ist, dass wir

Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003