Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf

- S.63

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schildert, sind irgendwie der letzte Stand der Weisheit. Es geht nur mehr
darum, ein paar steuerliche Details zu bearbeiten und zu optimieren. Das
war der Stand im Monat Juli. Mitte August ist dann vom Vorstandsvorsitzenden und der Frau Bürgermeisterin ein Vertragsentwurf abgezeichnet und
dem Gemeinderat übermittelt worden, der uns heute vorliegt. In diesem
Vertragsentwurf ist, außer dieser Guillotine, der Ablehnungsmöglichkeit
des Gemeinderates nach sechs Monaten, nichts - aber ausdrücklich nichts zu der gewünschten, aber auch nur erhofften standortadäquaten Gestaltung
des ganzen Werkes gestanden.
Erst in den letzten Tagen, erst Anfang September, ist dann zumindest für Außenstehende merkbar an einer Optimierung dessen gearbeitet worden, das jetzt in Punkt 3. des Beschlussantrages niedergeschrieben
ist. Wenn man sieht, wie noch während der Sitzung in den Beantwortungen
der verschiedenen Anfragen hin und zurück hinsichtlich der Rolle, der
Qualität und der Befugnisse des Fachbeirates, des Gemeinderates und so
weiter, gerudert worden ist, dann weiß man schon, dass das nicht so wirklich wahnsinnig im Detail durchgedacht worden ist.
Ich halte diesen Punkt 3. des Beschlussantrages nach wie vor
für ein Placebo, weil nicht auf der Grundlage irgendwelcher stadtgestalterischer Qualitätsansprüche, sondern einzig und allein nach dem Kriterium
des geringsten Zuschussbedarfs entschieden wird. Das ist für mich untragbar. Das ist eine Spekulation auf good will und auf die Fähigkeit eines noch
unbekannten Investors. Das ist der Verzicht darauf, solche Gestaltungskriterien in die Debatte und überhaupt in die Auswahl eines Bestbieters zu
bringen. Darauf beharre ich aber, denn das ist EG-rechtlich möglich und
lässt sich auch beihilfenrechtlich durchfechten. Wie justiziabel die architektonischen Qualitätskriterien sind, wenn wir sie in eine gewisse Gewichtung hineinbringen, ist nicht ganz unproblematisch, das gebe ich zu.
Allerdings, wie man aus vergaberechtlichen Verfahren und aus
Nachprüfungsverfahren weiß, gibt es nicht nur einen Fallstrick, sondern
tausende. Es sind schon wegen geringfügigeren Sachen Verfahren, bei denen es um viel Geld gegangen ist, angefochten worden. Vor allem das Risiko, dass etwas passiert, ist nicht so groß. Es ist relativ früh und es müsste
jemand schon die Ausschreibung als solche beeinspruchen. Alleine kann

Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003