Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf

- S.77

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- 1174 -

Bei der Ablehnung eines Projektes durch den Fachbeirat ist in
der Diskussion am früheren Nachmittag die Frage aufgetaucht, ob der Vertrag dann automatisch wegfallen oder ob der Gemeinderat in dieser Frist
von sechs Monaten noch einmal befasst werden soll. Die Frau Bürgermeisterin hat zunächst auf jene Lösung hingewiesen, die mir eigentlich
auch vorgeschwebt ist. Wenn wir mit einem vernünftigen Investor zusammenarbeiten und der Fachbeirat sagt, dass es keine Möglichkeit einer Genehmigung seines Projektes gibt, dann wird, wenn der Investor nicht auf
seinem Projekt beharrt, der Vertrag aufgelöst. Das ist der erste Fall, wann
ein Vertrag und zwar, wie richtig herausgearbeitet worden ist, durch die
Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) aufgelöst wird.
Lehnt der Fachbeirat ein Projekt ab, so löst die Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) den Vertrag mit Zustimmung des Investors auf. Wenn wir uns jetzt einen Investor - diesen theoretischen Fall von einem Prozent - vorstellen, der sagt, dass er möchte, dass
Gemeinderat entscheidet oder er will die sechs Monate Zeit ausnützen, um
mehr Planungskosten ersetzt zu bekommen, oder überhaupt in einer zeitlichen weiteren Vorgangsweise zu behindern, dann tritt der zweite Fall der
Auflösungsmöglichkeit des Vertrages ein. Es wird vertraglich vereinbart,
dass die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) mit
Zustimmung der Organe des Alleingesellschafters der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB), also der Stadt Innsbruck, den
Vertrag auflöst. Das ist eigentlich das, was ich von der Diskussion und vom
Vorschlag der Frau Bürgermeisterin am früheren Nachmittag mitgenommen habe. Ich habe jetzt der Bitte entsprochen, dass dieser Punkt schriftlich
vor Beschlussfassung dieses Antrages vorliegt.
Bgm. Zach: Danke vielmals. Wir werden diesen Punkt 3.7 so
in den Beschlussantrag einarbeiten. Wir können diesen Punkt jetzt in
unsere Diskussion mitnehmen. Ich möchte aber schon auch noch etwas
dazu sagen. Das höchste Gremium ist immer der Gemeinderat. Mit eurem
Einverständnis kann ich nach einer Auflösung alles noch einmal in den
Gemeinderat bringen. Das ist für mich gar keine Frage.
Es kann wirklich einen Investor geben, der doch von der Umsetzung seines Projektes beseelt ist. Wir sind aber hier das Gremium, in

Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003