Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_11.10.2018.pdf
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KG Igls, welches im bücherlichen Eigentum der Gemeinnützigen Hauptgenossenschaft des Siedlerbundes
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (FN 42520 f)
steht, stimmt dem Verkauf der
11/1033 Miteigentumsanteile, welche
untrennbar mit Wohnungseigentum
an der Garagenbox G1 verbunden
sind, an die bisherigen MieterInnen
Mag. Karl Heinz Putzer (geb.
25.06.1956) und Christine PutzerFritsch (geb. 18.02.1957), zu.
2.
Die KäuferInnen, Mag. Karl Heinz
Putzer und Christine Putzer-Fritsch,
räumen der Stadt Innsbruck ob ihren
jeweiligen Miteigentumsanteilen an
der Liegenschaft EZ 702, KG Igls,
wieder ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten (im Rang nach dem
Vorkaufsrecht für die Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls) ein,
das grundbücherlich sichergestellt
wird.
Vorstehende Beschlussfassung des Stadtsenates vom 30.08.2018 gemäß Notrechtsverfügung § 33 Abs. 1 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
wird zur Kenntnis genommen.
5.
Es ist derzeit vorgesehen, dass die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB AG) die Pachtabschnitte 1 bis 2
zur Entwicklung einer Bodenaushubdeponie in Zusammenarbeit mit der
Fröschl AG & Co KG als neu gegründete Bodenaushubdeponie Ahrental
GmbH (BADAT) direkt von den
GrundeigentümerInnen in Bestand
nehmen soll. Auf dem Pachtabschnitt 3 soll ein weiteres Projekt der
IKB AG folgen. Auch dazu finden derzeit Gespräche zwischen der IKB AG
bzw. der BADAT und den GrundstückseigentümerInnen statt.
2.
Die Bestandverträge zwischen der
Stadt Innsbruck und den GrundstückeigentümerInnen der Deponieabschnitte 4 und 5 sollen in weiterer
Folge an die IKB AG als Betreiberin
der Deponie überbunden werden. Die
IKB AG hat Rechtsanwalt Dr. Lothar
Stix mit Sitz in 1010 Wien, Kärntnerstraße 10/V, mit der Vertragserrichtung beauftragt. Der Bestandvertrag
wird gesondert zur Beschlussfassung
vorgelegt.
3.
Die Stadt Innsbruck stimmt zu, den
BestandnehmerInnen ihr Interesse an
der Verlängerung der Bestandverträge hinsichtlich der Pachtabschnitte 4
und 5 schriftlich mittels eingeschriebenem Brief bekannt zu geben und
beauftragt und bevollmächtigt die
Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, mit der förmlichen Bekanntgabe des Verlängerungswunsches gegenüber den EigentümerInnen.
4.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die Vertragsverhandlungen
zur Verlängerung der Bestandverträge hinsichtlich der Pachtabschnitte 4
und 5 fortzuführen und die näheren
Modalitäten dieses Rechtsgeschäfts
zu regeln.
I-RA 1144/2017
Deponie Ahrental, Verlängerung
Bestandverhältnisse ab
01.10.2020
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.08.2018:
1.
Die Stadt Innsbruck nimmt zur Kenntnis, dass die bestehenden Bestandverträge aus dem Jahr 1996 über die
Flächen der Deponie Ahrental am
30.09.2020 enden. Derzeit finden Gespräche zur Verlängerung der Bestandverträge statt, wobei die Stadt
Innsbruck künftig ausschließlich die
für die Daseinsvorsorge notwendigen
Flächen, das sind die Flächen der
Pachtabschnitte 4 und 5 (Deponiefläche und Abfallsortieranlage), in Bestand nehmen wird.
GR-Sitzung 11.10.2018