Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_11.10.2018.pdf
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3.
Die Stadt Innsbruck vermietet das
neu gebildete Gst. 3893 im Ausmaß
von 229 m² an die Ortner GmbH, Dr.Stumpf-Str. 2, 6020 Innsbruck, zur Errichtung eines Parkplatzes für die
Dauer von 15 Jahren.
4.
Der einmalige Mietzins beträgt
€ 57.708,-- zuzüglich einer allfälligen
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe
und zusätzlich allfälliger Betriebskosten.
5.
Die Ortner GmbH hat alle Kosten,
Steuern, Abgaben und Gebühren im
Zusammenhang mit diesem Rechtsgeschäft zu tragen.
6.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäfts zu regeln.
8.
parteien aufgekündigt werden. Die
Vertragsparteien verzichten für die
Dauer von 30 Jahren auf ihr Kündigungsrecht.
2.
Die Kosten der Planung der S-BahnHaltestelle "Innsbruck Messe - Saggen" würde zu 60 % die ÖBBInfrastruktur AG und zu 40 % das
Land Tirol, die Baukosten zu 80 % die
ÖBB-Infrastruktur AG und zu 20 %
das Land Tirol tragen.
3.
Die Planung, Ausschreibung, Vergabe und die Bauüberwachung des
Bauvorhabens der S-Bahn-Haltestelle
"Innsbruck Messe - Saggen" erfolgen
durch die ÖBB-Infrastruktur AG. Die
Instandhaltung, das heißt die ordnungsgemäße Aufrechterhaltung des
Betriebes und die zur Bewahrung des
Sollzustandes erforderlichen Maßnahmen, erfolgt durch die ÖBBInfrastruktur AG.
4.
Die Stadt Innsbruck leistet für die
Reinigung, den Winterdienst und die
Wartung der Beleuchtung einen jährlichen Kostenbeitrag in Höhe von
€ 13.842,82 brutto zuzüglich Wertsicherung gemäß Verbraucherpreisindex (VPI) ab Vertragsabschluss. Darüber hinaus übernimmt die Stadt
Innsbruck die Betriebskosten für die
Beleuchtung.
5.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird beauftragt, die Zahlungsabwicklung zu regeln.
6.
Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich,
für die beiden Personenlifte der SBahn-Haltestelle "Innsbruck Messe Saggen" eine/n Liftwart/in auf eigene
Kosten zu stellen und die Erstbefreiung zu übernehmen. Die Mag.Abt. III, Berufsfeuerwehr, wird beauftragt, die Erstbefreiung der beiden
Liftanlagen der S-Bahn-Haltestelle
"Innsbruck Messe - Saggen" zu übernehmen.
RA/0331/2015/SCM
Stadt Innsbruck - ÖBBInfrastruktur AG, Neuerrichtung
S-Bahn-Haltestelle "Innsbruck
Messe - Saggen", Tausch von
Teilflächen aus den Grundstücken 468/1, 1230 und 890/14, KG
Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.10.2018:
Neuerrichtung S-Bahn-Haltestelle "Innsbruck Messe - Saggen"
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt der Neuerrichtung einer S-Bahn-Haltestelle
samt Bahnsteigzugängen und zugehörigen Nebenanlagen durch die
ÖBB-Infrastruktur AG im Stadtgebiet
von Innsbruck mit der Haltestellenbezeichnung "Innsbruck Messe - Saggen" im Bereich Ing.-Etzel-Straße, Viaduktbogen 79 - 88, mit einer Länge
von ca. 220 m zu. Die Vereinbarung
zur Errichtung der S-Bahn-Haltestelle
"Innsbruck Messe - Saggen" wird auf
unbestimmte Zeit abgeschlossen und
kann von jeder Vertragspartei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von
sechs Monaten zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres mittels eingeschriebenen Briefes an die Vertrags-
GR-Sitzung 11.10.2018
Verlegung von Straßenanlagen
7.
Die Mag.-Abt. III, Tiefbau, wird beauftragt und ermächtigt, die Planung,
Ausschreibung, Vergabe, Bauüber-