Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_13.07.2017.pdf

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Innsbruck vom 27.02.2003, 15.07.2004
und 05.12.2013 über die Leiterzulagen für
leitende Bedienstete der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, wird beschlossen.
Die Verordnung tritt mit 01.10.2017 in
Kraft.
5.

Mehrkosten und € 3,0 Mio. resultierend aus Reserven) wird vorläufig (bis
zur Konkretisierung der Ausnutzung
und der Rückzahlungsmöglichkeiten)
in voller Höhe angesetzt.
-

Im Sinne der Kosten- und Risikominimierung und aufbauend auf die bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse
sind zur Projektzwischenfinanzierung
Finanzmittel des Gestellungsbetriebes heranzuziehen. Diese sind
marktüblich zu verzinsen.

-

Die darüber hinausgehenden Finanzerfordernisse sind durch andere
KreditgeberInnen abzudecken. Dabei
kommen in erster Linie die Europäische Investitionsbank (EIB), regionale
Banken und InvestorInnen, wie z. B.
Versicherungen, in Frage.

-

Entsprechend den definierten Zielen
im Finanzrisikomanagement sowie
aufbauend auf den heutigen Informationsstand ist folgende Aufteilung der
Darlehen vorzusehen:

lI-VA-V 2890/2017
Stadt Innsbruck - Innbus GmbH,
Nachtrag zum Vertrag über die
Überwachung der gebührenpflichtigen Parkzonen

Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, RUDI,
FPÖ und Tiroler Seniorenbund, 16 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2017:
Der Vertrag mit der Innbus GmbH über die
Überwachung der gebührenpflichtigen
Parkzonen in Innsbruck
(ZI. Maglbk/6500/RA-VW-VS/1 vom
04.11.2014) wird gemäß Anlage abgeändert.
6.

-

Kredit fixverzinst, Abstatter
Kreditbetrag € 30.415.000,-Anteil 55 %

-

Kredit fixverzinst, endfällig
Kreditbetrag € 11.060.000,-Anteil 20 %

-

Kredit variabel verzinst, Abstatter
Kreditbetrag € 13.825.000,-Anteil 25 %

IV 2085/2015
Neubau der Patscherkofelbahn,
Finanzierungskonzept

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI, FPÖ,
Tiroler Seniorenbund und PIRAT,
8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2017:
Der Gemeinderat nimmt das vorliegende
Finanzierungskonzept zur Neustrukturierung des Patscherkofels zur Kenntnis und
beauftragt die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, mit
der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.
Die wesentlichen Inhalte umfassen dabei:
-

Der Kapitalbedarf beträgt inklusive
der vorgesehenen Reserven maximal
€ 55,33 Mio. inklusive Gesellschafterdarlehen.

-

Das darin enthaltene vorgesehene
Gesellschafterdarlehen in Höhe von
€ 7,3 Mio. (€ 4,3 Mio. resultierend aus

GR-Sitzung 13.07.2017

-

Die Darlehen sind in das Risikomanagement und -reporting einzubinden.

Die Finanzierung des Vorhabens erfüllt die
Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes in Bezug auf den "MaastrichtSaldo".