Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 09-2021-07-23-GR-Protokoll.pdf
- S.24
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wir alle. Das sind Themen, die man, glaube
ich, nicht vergessen darf.
Wir müssten also für das Jahr 2024 ein
Budget erstellen, obwohl wir uns im Wahlkampf befinden. Das finde ich auch schwierig. Ich glaube, dass es unterm Strich sinnvoller wäre, jetzt ein sauberes Budget auf
die Beine zu stellen - mit den Zahlen, die wir
haben, die scheinbar so gut sind und die wir
so genau kalkulieren können -, und uns
nächstes Jahr zu überlegen, wie wir bis zum
Jahr 2024 weitermachen.
Ich glaube aber leider, dass es endet, wie
wir es die letzten drei Jahre gesehen haben,
nämlich im Fortführen der Streitereien. Das
ist genau das Gegenteil von dem, was hier
gerne erzählt wird, nämlich, dass es Sicherheit und Ruhe bringen wird. Ich glaube
aber, das Gegenteil wird passieren. Für die
InnsbruckerInnen ist das nicht die Beste aller Lösungen. Daher werden wir uns die
nächsten Jahre wieder im Stillstand befinden bzw. diesen Stillstand weiterführen.
Denn ganz ehrlich, die Projekte, die wir umgesetzt haben, sind die Vorplätze von Haus
der Musik und Kulturquartier. Die waren
eine schwere Geburt. Der Bozner Platz war
ebenfalls eine schwere Geburt und hat sehr
lange gedauert. Viele andere Projekte waren lange vor dieser Periode eingetaktet.
Das heißt für mich, die Bilanz nach drei Jahren ist nicht wirklich aufregend. Ich bin gespannt, ob es besser wird, aber ich glaube
nicht, wenn man sich mit einem unbeweglichen Budget eben unbeweglich macht. (Beifall)
Die Medien werden sich freuen! Die KollegInnen werden die nächsten zwei Jahre viel
zu tun haben, wenn wir im Gemeinderat
jede zweite Sitzungen um Budgetposten
streiten werden. Gestritten wird dann nicht
um Nachtragskredite, weil irgendwelche
Dinge teurer wurden, sondern wegen Dingen, die im normalen Ablauf dieser Stadt
passieren werden.
Ich denke nicht, dass wir uns in einer einfachen Zeit befinden und die Krise vorbei ist.
Ich glaube nicht, dass Sicherheit und Stabilität durch ein solches Budget erzeugt werden, ganz im Gegenteil. Warum? Weil wir
hier seit drei Jahren beweisen, dass wir
nicht gemeinsam arbeiten können. Deshalb
werden wir diesem Doppelbudget nicht zustimmen.
GR-Sitzung 23.07.2021
GR Mag. Fritz: Ich wäre zwar in der Lage,
habe aber nicht die Absicht, mit GR Appler
oder GR Mag. Stoll in Bezug auf die Länge
der Wortmeldung zu konkurrieren, ganz im
Gegenteil. Ich möchte mich eigentlich ziemlich kurzfassen und auf die Vorgangsweise
bzw. Vorgeschichte der heutigen Sitzung
und die Sinnhaftigkeit des Doppelbudgets
eingehen.
Mir ist bewusst, dass man die Bestimmung
im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) unterschiedlich interpretieren
kann. Mir ist bewusst, dass das Gebot des
IStR, das dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin aufträgt, bis zu einem Stichtag,
dem 15.11., den Haushaltsentwurf für das
kommende Jahr vorzulegen, nicht automatisch das Verbot impliziert, auch mehrere
Budgetentwürfe vorzulegen und darüber abstimmen zu lassen.
Aber explizit steht es - darauf ist schon hingewiesen worden - im entsprechenden Paragrafen des IStR nicht. Der Landesgesetzgeber hat für das Land eine Klarstellung
vorgenommen. Man darf zu einem bestimmten Stichtag einen Budgetentwurf für das
Folgejahr und auch einen für das darauffolgende Jahr vorlegen. Beim IStR, wo die
Budgetbestimmungen auch an die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) angepasst wurden, ist das nicht
geschehen.
Jetzt ist es uns, glaube ich, verwehrt, darüber zu spekulieren, ob der Landesgesetzgeber sich dabei etwas gedacht hat oder
nicht, ob er es schlichtweg vergessen hat,
ob es ein Redaktionsfehler ist oder ob er es
nicht wollte. Tatsache ist, die Präzisierung,
die Klarstellung, die beim Landesgesetz für
das Landesbudget vorgenommen wurde, ist
für das IStR nicht vorgenommen worden.
Aus diesem Grund war die Interpretation
von Herrn Bürgermeister jene, dass das
IStR es nicht vorsieht, zwei Budgets unter
einem zu beschließen. Diese Rechtsmeinung des Herrn Bürgermeisters ist durch ein
Gutachten des ja nicht unrenomierten Verwaltungs- und Verfassungsrechtsexperten
em.O.Univ.-Prof. Dr. Weber bestätigt worden.
Darin steht nämlich nicht nur der eine Satz,
den GR Mag. Stoll zitiert hat, sondern auch
Ausführungen über das Legalitätsprinzip, fokussierend darauf, dass im Unterschied