Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 09-2021-07-23-GR-Protokoll.pdf
- S.30
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nachvollziehen kann - ist es in Ordnung. Es
sollen alle ihre Meinung haben.
Ich habe auf die Frage gesagt, dass es
nicht der Zeitpunkt ist, hier nachzutreten,
denn ich glaube, die Stellungnahme der
Landesaufsicht war stark genug und hat
sehr viel ausgesagt. Ich kann mich nicht erinnern, dass man jemals eine Sitzung des
Gemeinderates abgebrochen hat und dann
wiederholen musste. Ich denke, das ist unangenehm genug für den gesamten Gemeinderat und natürlich speziell für Herrn
Bürgermeister, zumal er ja seiner Verantwortung nachgekommen ist - wie GR
Mag. Fritz gesagt hat - und seine Rechtsmeinung dargelegt hat.
Schade war für uns, für mich im Speziellen,
dass wir die Rechtsauffassung der JuristInnen des Hauses nicht hören durften, dass
diese nicht dargelegt wurde. Es wurde ihre
Rechtsansicht auch nicht im Vorfeld diskutiert. Erst als bestimmte Beschlüsse im Gemeinderat gefasst waren, wurde das dann
dargelegt. Ich glaube, das hat auch ein wenig für Verärgerung gesorgt, denn warum
kann man hier nicht offen reden. Derjenige,
der gerne zuhört und redet, macht das bei
diesem Punkt eben nicht. Er setzte uns einfach vor vollendete Tatsachen. Das war
sehr schade, denn es ist einfach unnötig.
In einem Punkt stimme ich mit GR Depaoli
überein. Wir hätten das auch letzte Woche
diskutieren können, hätten wahrscheinlich
dieselbe Qualität an Diskussion gehabt und
die Kosten des heutigen Tages gespart.
Das ist schon ein Thema.
Die Rechtsmeinung des Landes war sehr
eindeutig und ich wüsste nicht, warum wir
das hier anders interpretieren sollten. Wir
haben es in der Vergangenheit so gehandhabt und es hat sich auch mit dem gedeckt,
was die Klubobleute in ihrer Aufsichtsbeschwerde eingebracht haben. Insofern bin
ich natürlich zufrieden mit dem Ergebnis.
Ich verstehe aber, dass man damit nicht zufrieden ist, wenn man es anders machen
wollte. Was liegt, das pickt und ich glaube,
das muss man jetzt so zur Kenntnis nehmen.
Das Gutachten von em.O.Univ.-Prof.
Dr. Weber wurde quasi als Rechtfertigung
für die Rechtsmeinung von Herrn Bürgermeister dargelegt. Ich kenne das Gutachten
GR-Sitzung 23.07.2021
nicht und habe nur über die Medien erfahren, dass es erstellt wurde. Ich hatte es bis
heute nicht in Händen, möchte aber schon
sagen, dass das Gutachten erst nach der
Sondersitzung des Gemeinderates in Auftrag gegeben wurde. Zumindest nehme ich
das an, denn so war die Aussage.
Das heißt, Herr Bürgermeister konnte sich
im Gemeinderat gar nicht auf dieses Gutachten stützen, weil es zu diesem Zeitpunkt
noch gar nicht existierte. Es war also das
eigene Werk von Herrn Bürgermeister. Einige Tage später wurde gesagt, dass es die
Rechtsansicht von JuristInnen des Hauses
ist. Wir wissen nicht, wer das war. Trotz
mehrfacher Nachfragen, ob die Magistratsdirektorin sprechen kann oder jemand der
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
wurde das abgelehnt. Somit hat es eigentlich niemand gut bewerten können.
Die Frage ist, wenn man schon mit solchen
Gutachten arbeitet und argumentiert, wer
sie eigentlich bekommen hat. Wir haben es
offiziell über keinen Kanal erhalten.
Ich möchte nun aber inhaltlich kurz zum Antrag etwas sagen, bevor ich auf den von
GR Lukovic, BA MA MA näher eingehe.
Man kann sagen, dass es in den letzten
10 bis 20 Jahren nie einen Zeitpunkt gegeben hat, zu dem so viel Planungssicherheit
für die Gemeinden vorhanden war wie
heute. GR Mag. Stoll hat es ausgeführt. Wir
haben im Finanzausgleichsgesetz die Bestimmung, dass die Zahlung der Ertragsanteile gesichert und auch valorisiert ist. Auch
die Steigerungen sind gesetzlich festgelegt.
Das heißt, wir haben so etwas wie eine Einnahmengarantie aus diesen Titeln, die ja die
größten Anteile sind, die wir überhaupt erhalten. Man kann also sagen, von der Einnahmenseite - man sieht, die Wirtschaft
startet im Moment sehr schnell durch, die
Kommunalsteuer fließt auch - ist die Ausgangslage derzeit nicht so schlecht oder
eigentlich sehr gut einschätzbar.
Was man aber schon sagen muss, bei den
Ausgaben wissen wir es natürlich nicht,
aber die haben wir selbst in der Hand. Da
können wir hinschauen und festlegen, was
wir machen wollen. Gerade deshalb scheint
es ziel- und zweckmäßig, dass man ein
Doppelbudget erstellt.