Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 09-2021-07-23-GR-Protokoll.pdf

- S.60

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Stadt Innsbruck aufgrund einer mangelnden gesetzlichen Grundlage kein Doppelbudget
erstellen dürfe.
Diese Einschätzung beruhe auf der Einschätzung von Juristen "aus dem Haus", meinte er.
Jetzt brauche es aber einen Passus im Stadtrecht, der die Erstellung eines Doppelbudgets
ermögliche. Er stellte zuvor außerdem in Aussicht, für die Jahre 2023/2024 vor der nächsten
planmäßigen Gemeinderatswahl ein zweijähriges Budget machen zu wollen.
Am Mittwoch legte er mit einem Gutachten von Karl Weber, emeritierter Professor für
Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, datiert vom 19. Juli, nach. Dieser berief sich
auf das Legalitätsprinzip, wonach die Hoheitsverwaltung "nur auf Grund der Gesetze geführt "
werden dürfe. "Mangels einer gesetzlichen Ermächtigung wäre daher die Vorlage eines
Doppelbudgets für die Stadt Innsbruck klar rechtswidrig", so Weber. Es dürfe nur ein
einjähriges Budget vorgelegt und beschlossen werden. Auch wenn es bereits Beschlüsse zu
Doppelbudgets - wie zuletzt 2017/2018 gegeben habe - und die Gemeindeaufsichtsbehörde
"diese Beschlüsse nicht untersagt bzw. aufgehoben hat, kann kein "Gewohnheitsrecht" auf
neuerliche Erlassung rechtswidriger Beschlüsse abgeleitet werden".
Die Klubobmänner der vormaligen Koalition Christoph Appler (ÖVP), Helmut Buchacher (SPÖ)
und Lucas Krackl (Ff) sahen sich in ihrer "rechtlichen Position voll inhaltlich bestätigt ", hieß es
in einer gemeinsamen Presseaussendung am Mittwoch. Nun sei der "Weg für eine inhaltliche
Diskussion frei". Dass Willi den Antrag von ÖVP, Ff, Teilen der SPÖ und der Oppositionspartei
Gerechtes Innsbruck (GI) abgelehnt hatte, hatte bei der Sitzung für eine heftige, emotionale
Debatte gesorgt. Aus den Reihen von FPÖ und Ff war etwa zu hören, dass sich Willi
"schämen" sollte, so einen "Fresszettel" - also die Einschätzung "aus dem Haus" - vorzulegen.
Willi hatte seine Ablehnung für ein Doppelbudget unter anderem damit begründet, dass es
aufgrund der Folgen aus der Coronapandemie für das Jahr 2023 noch zu viele offene Fragen
gebe.
Für die FPÖ bewies die Feststellung des Landes nun, "dass Willi wissentlich die Mandatare
getäuscht hat". Willi stehe nun "mit dem Rücken zur Wand", meinten Vizebgm. Markus
Lassenberger und Stadtrat Rudi Federspiel. "Willi handelt undemokratisch, tritt Gesetze mit
den Füßen und betreibt grüne Klientelpolitik, anstatt sich an Regeln und Vorschriften zu
halten ", sagte Lassenberger. Gemeinderat Gerald Depaoli (GI) wollte hingegen Willis Rücktritt
sehen."
In diesem Zusam menhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
1. Haben Sie mit der Rechtsfrage der Zulässigkeit eines sog. ,,Doppelbudgets", also der
Einbringung von Beschlussvorschlägen betreffend einjährige Haushaltsvoranschläge
für zwei aufeinanderfolgende Kalender-/Finanzjahre in derselben Sitzung des
Gemeinderats, juristisch ausgebildete Bedienstete des Stadtmagistrats befasst?
2. Falls Frage 1 bejaht wird, um welche Personen handelte es sich dabei und gibt es rund
um diese Befassung Akten- oder Amtsvermerke? - Falls ja bitte deren Inhalt
anzuführen?
3. Falls Frage 1 verneint wird, welche juristisch kompetenten Personen wurden sonst mit
der ggst. Rechtsfrage befasst und warum ?
4. In der oben zitierten APA-Meldung ist die Rede von einem seitens Ihrer Person
vorgelegten „Gutachten von Karl Weber, emeritierter Professor für Öffentliches Recht
an der Universität Innsbruck, datiert vom 19. Juli". Wann und warum wurde dieses
Gutachten in Auftrag gegeben, welche Kosten fallen dafü n und wer trägt diese?
Wann wird dem Gemeinderat das vollständige Rechtsgu · chten vorgelegt?

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