Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 09-2022-08-26-GR-Protokoll.pdf
- S.21
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 793 -
Das gilt auch für GR Appler!
GR Schultze: Zum Schluss komme ich zu
GR Depaoli. Ich habe mir Ihr Video angesehen. Da gehen Sie zur Kapelle beim Höttinger Bild mit dem Vorsatz - das möchte ich
gerne protokolliert haben - ein Stoßgebet für
die Verantwortlichen zu sprechen, damit sie
mit Vernunft gesegnet werden. (Unruhe im
Saal)
GR Depaoli, das ist sehr selbstgerecht und
grenzt an Heuchelei! (Beifall)
GR DI Schweiger: Auch ich, GRin
Mag.a Klingler-Newesely, bin verwundert
über den Gemeinderat und wie das hier so
abläuft. Ich würde aber gerne folgende Stellungnahme im Sinne der Liste FRITZ abgeben:
Das Stadtgebiet von Innsbruck befindet sich
auf nicht weniger als 100 Mio. Quadratmetern Fläche. 25 % davon sind besiedelter
Raum. Das heißt, es bleiben 75 Mio. Quadratmeter Naturraum, der nicht zur Gänze
auf der Nordkette liegt.
Wir sprechen also von rund 60 Mio. Quadratmetern Naturraum, den es zu bewirtschaften bzw. zu nutzen gilt. Wir haben
heute gehört, dass sich an einem Wochenende an die 30.000 Menschen in diesem
Raum aufhalten. Das klingt für mich für
diese Fläche im ersten Moment nicht all zu
viel.
Als Architekt stellt sich mir aber die Frage,
wie die Nutzung eines solchen Raumes
überhaupt organisiert wird? Das heißt, wie
geht man an eine solche Sache heran? Ich
persönlich gehe so vor, dass ich erst eine
Befundaufnahme durchführe. Man schaut
sich die Umgebung an, legt die Ziele fest
und registriert, welcher Bestand vorhanden
ist.
Bei der heutigen Diskussion wird sehr oft
das Wort Besinnungsweg genannt. Der genaue Wortlaut ist aber Bischof StecherWeg. Ich möchte darauf hinweisen, dass
unser Respekt gegenüber Bischof Reinhold
Stecher Bestand haben sollte.
Wenn nun dort der Bischof Stecher-Weg
liegt und man eine Bestandsaufnahme
macht, dann wird man doch als PlanerIn zur
Einsicht kommen, dass man sich bei der
Anlage dieses bestehenden Weges etwas
(Sonder-)GR-Sitzung 26.08.2022
gedacht hat. Da gehen Menschen, die Besinnung suchen. Man wird doch keine konterkarierende Überlegung stattfinden lassen, die schon alleine den Zielen und Planungsgrundsätzen der Tiroler Raumordnung widersprichen.
In der Tiroler Raumordnung steht ja unter
§ 27 Abs. 2 im ersten Punkt, dass es eine
weitest mögliche Vermeidung von Nutzungskonflikten und wechselseitigen Beeinträchtigungen beim Zusammentreffen verschiedener Widmungen oder auch Nutzungen geben soll.
Die Tiroler Raumordnung wurde ja nicht geschrieben, weil man denkt, dass sie niemand liest! Im Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) wurde auf die Raumordnung
mehrfach Bezug genommen. Dort gibt es
eine sehr schöne Tabelle bzw. Karte über
die Naturwerte. Das Gelände, von dem wir
heute sprechen, ist dort momentan als Erholungsraum Wald qualifiziert.
Es gibt also die Stadtentwicklung und die
Landschafts- und Raumentwicklung. Wer
hat zum Zeitpunkt, als man sich für den
Trail entschieden hat, gesagt, dass dieser
dort angelegt sein muss? Es wird jemanden
gegeben haben, der diesen Plan entwickelt
hat. Nun stellt sich die Frage, warum er
nicht woanders angelegt werden kann?
Ich habe heute schon gehört und kann das
nur vertreten, dass dieser Trail verlegt werden muss. Sollte ein Planungsfehler entstanden sein, ja, das ist menschlich, das
kann passieren. Wenn ich ein Projekt plane,
gehe ich von vorherein davon aus, dass
auch ich einen Fehler machen könnte.
Wenn dem so ist, werde ich diesen korrigieren. Es geht aber nicht an, dass man auf etwas beharrt, bei dem man offensichtlich
sieht, dass es einen Nutzungskonflikt gibt.
(Beifall)
Diesen Nutzungskonflikt müssen wir jetzt
auflösen. Er ist auflösbar, weil es eine andere Lösung gibt. Wobei ich dabei sogar
noch ein Stück weitergehen möchte. Die parallele Wegbegleitung des Bischof StecherWeges ist nicht die Lösung. Sie muss geändert werden. Man denkt ja bei der Raumplanung für einhundert Jahre und mehr.
Daher bin ich dafür, dass wir zurück an den
Start gehen, wobei ein Teil der Strecke bei-