Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.12
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Standard nicht verlassen wird. Das heißt
also, wenn diese Aufzeichnungen nach
72 Stunden gelöscht werden.
Im Klartext heißt das, man muss sich vor
einer Videoüberwachung nicht fürchten und
man sollte sich vielleicht diese vielen, vielen
Artikel einmal ansehen. Es gibt sie österreichweit und europaweit. Man kommt dann
vielleicht zu einer anderen Einstellung.
Wenn man sich überlegt, dass damit die
Kriminalität sowie die Kleinkriminalität gesenkt werden kann und dass Gewaltdelikte
leichter verfolgt werden können, dann ist es
im Endeffekt nur ein Vorteil, wenn die Stadt
Innsbruck mehr überwacht.
Ich muss nochmals dem ehemaligen Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer hier im Hause
danken. Er war derjenige, der sich auch für
Sicherheit eingesetzt hat, so wie wir. Er hat
dementsprechend auch unsere Vorschläge
umgesetzt. Also ein herzliches Danke an
den ehemaligen Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer.
GR Wallasch: GR Federspiel, Sie sprechen
mir aus der Seele, das muss ich schon sagen.
(GR Federspiel: Das ist ja etwas ganz Neues.)
Nein, das ist nichts Neues. Sie machen es
meistens, Sie wissen es nur nicht.
Nun, in mir schlagen zwei Herzen. Einerseits das Herz für den Datenschutz, andererseits das Herz als Polizist, für die Strafverfolgung und die Aufklärung. Natürlich
wünschen wir uns in allen Fällen, wenn eine
Straftat passiert ist, dass wir eine Möglichkeit haben, diese auch aufzuklären. Natürlich können und wollen wir auch in einigen
Fällen auf Videoaufzeichnungen zurückgreifen.
Aber, ich glaube, Sie haben das mit der
Videoüberwachung sehr großzügig ausgelegt. Sie sprechen, wie ich das verstanden
habe, von der privaten Videoüberwachung
sowie jener in der Hoheitsverwaltung. Sie
sprechen hier nicht von der polizeilichen
Videoüberwachung.
Die private Videoüberwachung ist sehr wohl
der Datenschutzkommission, zumindest
melde- aber auch genehmigungspflichtig.
Eine Ausnahme ist, wenn es sich ausschließlich um den Privatbereich handelt.
GR-Sitzung 11.7.2013
Sie haben, wie ich, im Internet recherchiert.
Deshalb fallen einige Punkte, die ich mir
großzügigerweise hierhergelegt und vorbereitet habe, weg.
Das betrifft den Beginn im Jahre 1958 bis
zum Jahr 2005 in Österreich. Trotzdem
möchte ich vielleicht noch etwas ergänzend
anführen. Es gibt ganz aktuelle Studien von
der Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK). Was heißt aktuell, sie sind aus dem
Jahr 2011? Darin wird das Thema Videoüberwachung sehr gut aufgearbeitet. Sie
sprechen zum Beispiel davon, dass die
Überwachung der Bevölkerung als Schutzund Ordnungsinstrument und weniger als
Belastungs- und Bedrohungspotenzial empfunden wird.
GR Federspiel, Sie haben schon recht. Wo
es Schwerpunkte in der Kriminalität gibt
oder wo sich Leute belästigt fühlen, wünschen sich diese eine Videoüberwachung.
Sie empfinden das nicht unbedingt als belastend. Natürlich sind das auch gesellschafts- und sicherheitspolitische Überlegungen, die man anzustellen hat. Aus der
Sicht der Polizei muss ich nochmals betonen, dass es mir recht wäre, wenn es mehr
Videoüberwachung geben würde. Nur eines
darf man nicht vergessen, die National
Security Agency (NSA) lässt grüßen!
Das Thema ist heute Datenschutz. Was
passiert mit den Daten? Das sollte man
schon ganz klar definieren. Es ist auch definiert! Die Frage ist aber, ob es auch entsprechend überprüft werden kann. Wie lange werden die Daten gespeichert? Wer ist
für die Löschung verantwortlich? Tauchen
diese Daten plötzlich irgendwo auf?
Mein Spezialgebiet ist Computerkriminalität.
Ich weiß wie viele Öffnungen ein Personal
Computer (PC) hat, wenn er mit dem Internet verbunden ist. Insgesamt gibt es
70.000 Öffnungen an einem Personal Computer (PC) ab dem Moment, ab dem man
ins Internet geht. Ich schätze mich so ein,
dass ich mein Gerät zu 30 % beherrsche.
Alles andere, beherrschen andere. Das sind
Software-, Hardware-HerstellerInnen, InternetproviderInnen und alle, die damit verbunden sind. Das sollte man, glaube ich, bei
der Videoüberwachung schon berücksichtigen. Videoüberwachung bewirkt im sicherheitspolizeilichen Bereich eine Kriminalitätsverlagerung. Das lässt sich feststellen. Ich