Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.41
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Dr. Rupnow und Univ.-Doz. Mag.
Dr. Schreiber für die Tiefe der Beantwortung
unserer Fragen und dafür, dass sie uns im
Stadtsenat und hier die Ergebnisse in ausreichender Form dargelegt haben. Damit
wurde eine gute Entscheidungsbasis für
jede und jeden von uns gelegt.
gänzungsantrag, wonach die zuständigen Dienststellen der Stadt Innsbruck
beauftragt werden, mit entsprechenden
Vereinen und Organisationen in Verhandlung zu treten, um nach dem Vorbild der Stadt Wien auch für die Stadt
Innsbruck einen freiwilligen Hundeführerschein anzubieten, welcher eine
Ausnahme von § 2a Abs. 1 der Verordnung über den Leinenzwang für Hunde
im Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck erwirkt, und die Frau Bürgermeisterin beauftragt wird, mit den zuständigen Stellen in Verhandlungen zu treten,
um allfällig notwendige rechtliche
Rahmenbedingungen dafür zu erwirken, abgelehnt wird.
Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
haben über das Thema schon in den Klubs
beraten, ich denke daher, wir können schon
zur Abstimmung kommen.
Ich bedanke mich für die Diskussion und
glaube, dass es für viele von uns ein ganz
wichtiger Schritt ist, der eine große Verantwortung mit sich bringt.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
10.7.2013 (Seite 581) wird angenommen.
10.
Haller Straße, Options- und
Tauschverträge Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
mit """""""""" """"""""""""" """"""""""""""""""""""""" und
Porsche Konstruktionen GesmbH
& Co KG
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
18.00 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 18.30 Uhr fort.
in
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013:
1.
Die Stadt Innsbruck bringt das Grundstück 147, vorgetragen in EZ 4,
KG 81121 Mühlau, und die Grundstücke 782, 783 und 786, alle vorgetragen
in EZ 827, KG 81103 Arzl, in die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) ein.
2.
Sämtliche, sich auf den vertragsgegenständlichen Grundstücken befindlichen
grundbücherlichen Lasten und sämtliche, mit den Liegenschaften verbundenen bestehenden Verträge, insbesondere die Mietverträge hinsichtlich des
Grundstückes 147, KG Mühlau, mit der
Area-Trans und der Ludwig Pfeiffer
Hoch-und Tiefbau GesmbH & Co KG,
werden von der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) übernommen
bzw. fortgesetzt.
3.
Die Stadt Innsbruck erteilt ihre ausdrückliche Zustimmung zum Tausch
der eingebrachten Grundstücke 782,
783 und 786 in EZ 827, KG Arzl, und
des Grundstückes 147 in EZ 4, KG
a
Bgm. Mag. Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
9.
MagIbk/3927/RA-VL-VO/1
Verordnung über den Leinenzwang für Hunde im Bereich der
Landeshauptstadt Innsbruck, Ergänzungsantrag betreffend § 2a
der Verordnung (Ausnahme vom
Leinenzwang) in der Sitzung des
Gemeinderates vom 8.11.2012
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.6.2013:
1.
2.
Der im Rahmen dieser Stadtsenatsvorlage vorgelegte Bericht der Mag.-Abt. I,
Präsidialangelegenheiten, wird zur
Kenntnis genommen.
Der Gemeinderatsbeschluss vom
8.11.2012 wird nunmehr nach Bericht
der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, insoweit abgeändert, als der Er-
GR-Sitzung 11.7.2013
I-RA 868/2012