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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.47

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- 605 -

a) die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) aus Grundstück 1287, KG Innsbruck, die Teilfläche 5 mit 12 m2 als Teil der künftigen Vorplatzfläche zur Übernahme
in das öffentliche Gut; sowie aus
Grundstück 1634, KG Innsbruck,
die Teilfläche 4 mit 114 m2 und das
(restliche) Grundstück 1287, KG
Innsbruck, mit 970 m2, und
b) die IVG Karl Gstrein GesmbH aus
Grundstück 206/4, KG Innsbruck,
die Teilfläche 1 mit 294 m2 zur
Übernahme in das öffentliche Gut.
2.

Die Grundabtretungen erfolgen jeweils
unentgeltlich.

3.

Auf einer Teilfläche des von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) an die Stadt Innsbruck gemäß
Punkt 1. a) übereigneten (restlichen)
Grundstückes 1287, KG Innsbruck,
wird der dort befindliche Kinderspielplatz vergrößert, sodass dieser sodann
eine Fläche von zirka 550 m2 aufweist.

4.

5.

6.

Die Stadt Innsbruck räumt für sich und
ihre Rechtsnachfolger im Eigentum des
Grundstückes 206/6 in EZ 716,
KG Innsbruck, sowie des Grundstückes 1287 in EZ 1632, KG Innsbruck,
der IVG Karl Gstrein GesmbH als bücherliche Eigentümerin des Grundstückes 206/4 in EZ 401, KG Innsbruck,
die unentgeltliche Dienstbarkeit der Unterbauung der Grundstücke 206/4 und
1287, KG Innsbruck, mit der künftigen
und auf Grundstück 206/4 befindlichen
Tiefgarage ein. Die Dienstbarkeitsflächen sind im Plan "Dienstbarkeiten"
grün dargestellt.
Die IVG Karl Gstrein GesmbH als Eigentümerin des Grundstückes 206/4 in
EZ 401, KG Innsbruck, räumt für sich
und ihre Rechtsnachfolger der Stadt
Innsbruck die Dienstbarkeit der Unterlassung der Unter-und Überbauung jenes Grundstreifens auf Grundstück 206/4 ein, der im Plan Dienstbarkeiten farblich dargestellt ist.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten im abzu-

GR-Sitzung 11.7.2013

schließenden Kauf-, Abtretungs- und
Dienstbarkeitsvertrag, zu regeln.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dieses Projekt
hat uns schon in verschiedenen Ausschüssen und bei Besprechungen vor Ort beschäftigt. Ich hoffe, wir kommen heute nicht
wieder auf die Grundsatzdiskussion über
die Beteiligung zurück.
Es geht um die Abwicklung von verschiedenen Grundstückstauschgeschäften. Die
Stadt Innsbruck erhält südlich und nördlich
der Bebauung Flächen. Parallel dazu wird
ein Grundstreifen Richtung Höttinger Bach
von Über- und Unterbauung freigehalten.
Ein Teil wird dem Grundstück einverleibt.
12.

I-RA 143/2013
Stadtgemeinde Innsbruck, Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) und Caritas der Diözese
Innsbruck, Übereignungs- und
Abtretungsvertrag zwecks Neubau "Mentlvilla"

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013:
1.

Die Stadt Innsbruck erwirbt von der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) die Liegenschaft EZ 577,
KG Wilten, bestehend aus den Grundstücken 511 und 1876/10. Die Rückübereignung der EZ 577, KG Wilten, an
die Stadt Innsbruck erfolgt unentgeltlich.

2.

Auf der Grundlage der Teilungsurkunde
des Dipl.-Ing. Heinz Ebenbichler, ausgefertigt am 24.5.2013, GZ 13653/12
T2, übereignet die Caritas der Diözese
Innsbruck der Stadt Innsbruck die Teilfläche 1 mit 39 m2 und die Teilfläche 2
mit 12 m2 zur Übernahme in das öffentliche Gut.

3.

Weiters übereignet die Stadt Innsbruck
der Caritas der Diözese Innsbruck die
Teilfläche 3 mit 47 m2 und die Teilfläche 6 mit 19 m2.

4.

Im Übrigen wird die grundbücherliche
Durchführung der Planurkunde der
Vermessung Dipl.-Ing. Heinz Ebenbichler GZ 13653/12 T2, zustimmend zur
Kenntnis genommen.