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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.52

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und dem neuen Wohnbau verzichten werden, das halte ich nicht für klug. Ich entnehme dem Nicken einiger Kolleginnen und
Kollegen, dass diese Position möglicherweise mehrheitsfähig ist.
StR Gruber: StR Mag. Fritz hat die Lage
schon umfassend dargestellt. Die Überlegung war, dass man bei einer Antragstellung natürlich auch dagegen sein kann. So
wie ich das jetzt verstehe, hat die Vertragspartnerin den Wunsch geäußert, dass der
Abänderungsantrag eingebracht wird, oder?
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ja, aber ich
overrule nicht dem Gemeinderat.)
StR Gruber: StR Mag. Fritz hat gemeint,
dass es sich um eine kleine Angelegenheit
handelt. Tatsächlich ist der Abänderungsantrag im Gesamtkontext zu anderen Beschlüssen nicht weltbewegend. Man könnte
wirklich sagen, wir interessieren uns jetzt
nicht für das, was in 50 Jahren sein wird.
Aber das wäre der falsche Zugang.
Wir werden dem Abänderungsantrag auch
nicht zustimmen, ich hoffe nur, dass dann
die Verhandlungen weitergehen können.
Denn ist es sowohl im Interesse der Diözese Innsbruck als auch in unserem, dass
dieses Projekt entsteht.
Sonst stehe ich ja nicht gerade im Verdacht,
die Kirche nicht unterstützen zu wollen.
Aber als Verhandlungspartnerin ist sie nicht
immer einfach, das wissen wir aus verschiedenen anderen Bereichen.
Ich kann mich der vorher angeführten Meinung anschließen, dass wir das öffentliche
Interesse zu vertreten haben. Das hat nichts
mit der Rechtsform unseres Gegenübers zu
tun. Deshalb wird die Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) diesem Abänderungsantrag nicht
zustimmen.
Als Oppositionspartei werden wir aber mit
Kritik nicht sparen, wenn dann in den Verhandlungen nichts weitergeht. Wobei ich
mich auch gerne in dieser Sache - wie in
anderen - bei der Diözese Innsbruck einsetzen werde, damit man hier zu einem guten
Ergebnis kommt.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich war gestern
nicht erfolgreich, das gebe ich zu.)
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Punkt eins: ich
freue mich sehr, dass es auf diesem Areal
auch sozialen Wohnbau gibt. Allerdings
GR-Sitzung 11.7.2013

möchte ich deponieren (weil das vorhin als
Einwurf kam), dass ich nicht immer und
überall bzw. an allen Stellen für sozialen
Wohnbau bin.
Punkt zwei: Ich kann mich aus meiner Zeit
im Stadtsenat erinnern, dass wir mit alten
Verträgen zu tun hatten - im Speziellen mit
Baurechtsverträgen, bei denen wir uns gewundert haben, wer damals so einen
Wahnsinn zu Lasten der Stadt Innsbruck
beschließen hat können. Mit auf ewige Zeiten eingefrorenem, ganz niedrigem Baurechtszins und ähnlichen Dingen. Wir waren
dann einfach gebunden, weil die Verträge
so ausgehandelt worden waren.
Deshalb bin ich sehr froh, dass wir bereits
jetzt, obwohl in 50 Jahren keine und keiner
von uns mehr hier sitzen wird (Gelächter im
Saal), so weitsichtig sind, den InnsbruckerInnen diesen Weg grundsätzlich einzuräumen. StR Mag. Fritz hat über den Verhandlungsverlauf und die einzelnen Positionen
berichtet. Dazu möchte ich sagen, dass
betreffend Baurechtszins die Diözese Innsbruck auch nicht immer die Sozialste ist,
sondern versucht, ein gutes Ergebnis zu
erzielen. Auch dabei wird an die Grenze
gegangen.
Es ist ein großer stadtplanerischer Grundsatz, auf die Durchwegung in allen Gebieten, in denen es irgendwie möglich ist, zu
achten. Da treffen wir uns wahrscheinlich
alle oder zumindest zu einem großen Teil,
weil wir wissen, was die zukünftige Mobilität
sein wird - nämlich das Zufußgehen. Radfahren kann man bei einer Breite von 2,5 m
eh nicht. Zu Fuß Wege in einer schön gestalteten Stadt zu beschreiten, hat einen
eigenen Wert und ist etwas Positives. Ohne
dass wir vorher den Abänderungsantrag
gesehen haben, gehe ich davon auch, dass
auch wir ihn ablehnen werden.
GR Mag. Dr. Überbacher: Bei dieser
Causa geht es eigentlich um kirchliches
Vermögensrecht. Dieser Angelegenheit liegt
keine "Salamitaktik" zugrunde.
Die Diözese Innsbruck hat intern strenge
Richtlinien in Bezug auf den Umgang mit
Grund und Vermögen. Als Rechtspersönlichkeit ist die Pfarrkirche St. Paulus betroffen. Sie gehört nicht der Diözese Innsbruck,
sondern ist eine eigene juristische Person.
Die Diözese Innsbruck hat nur für vermögensrechtliche Angelegenheiten die Vertre-