Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.93

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Juli-geschwaerzt.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 651 -

Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) eine umfangreiche Einschulung und Vermittlung von betrieblichen
Kenntnissen sowie mindestens drei Tage
intensives Fahrtraining gemeinsam mit den
Fahrtrainerinnen bzw. Fahrtrainern.
Weitere sechs Tage werden die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter dann im Linienbetrieb in Begleitung und unter Anleitung einer
Lehrfahrerin bzw. eines Lehrfahrers eingesetzt. Am Ende der dreiwöchigen Ausbildung erfolgt dann eine Abschlussprüfung
über Fahrweise, Tarif- und Liniennetzkenntnisse und Wissen über betriebliche Abläufe.
Nur die positive Absolvierung dieser Abschlussprüfung befähigt die Mitarbeiterin
bzw. den Mitarbeiter zum selbständigen
Fahren in Liniennetz der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) und auf den Anfängerinnen- bzw. Anfängerlinien "C", "T" und "M". Erst nach drei
Monaten erfolgt dann die erweiterte Einschulung auf die Gelenkbusse und jene
Linien, die damit auch befahren werden.
Selbstverständlich wird immer auch durch
das erfahrene Fahrtrainerinnen- bzw. Fahrtrainerteam der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) auf
das individuelle Fahrkönnen der Fahrerinnen bzw. Fahrer geachtet und bei Bedarf
Trainingsprogramme zur persönlichen Unterstützung und Förderung angeboten.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt fünf Stunden
und fünfzig Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht der Mag.-Abt. I, Kanzlei für
Gemeinderat und Stadtsenat, vom
11.7.2013 zum Antrag von GR Mag. Abwerzger sowie Mitunterzeichnerinnen und
Mitunterzeichnern vom 13.6.2013 wurde
den Klubs und den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur
Verfügung gestellt.

GR-Sitzung 11.7.2013

57.2

Vergnügungssteuer, Aufkommen
bestimmter Anteile an den Einnahmen (GR Mag. Abwerzger)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Mag. Abwerzger sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern Folgendes mit:
Zu Frage 1.: In den Jahren 2002 bis 2012
wurden aus der Besteuerung dieser Glücksspielautomaten folgende Beträge vorgeschrieben:
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012

€ 44.000,-€
0,-€ 6.160,-€ 10.120,-€ 12.100,-€ 12.100,-€ 96.583,-€ 269.723,-€ 556.920,-€ 193.600,-€ 148.720,--

Zu Frage 2.: Der prozentuelle Anteil dieser
Einnahmen an den Gesamteinnahmen beträgt:
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012

0,23 %
0,00 %
0,30 %
0,53 %
0,62 %
0,67 %
5,06 %
11,96 %
22,31 %
15,25 %
15,08 %

Zu Frage 3.: Durchschnittlich wurden monatlich für die nachstehende Anzahl an Geräten Vergnügungssteuer vorgeschrieben:
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012

10
0
2
4
5
5
37
102
211
73
56